Hallo Zusammen,
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Noch nicht so lange und habe da ein paar Verständnisprobleme. 
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben  in dem keine Tätigkeit beschrieben ist. Schlosser oder Maler oder dergleichen. Jetzt soll ich eine Beschreibung des Aufgabenkreises, in der   Tätigkeiten die ich ausübe soll, prozentual aufgeführt sind, unterzeichnen. Mir ist nicht klar welche Rechte und Pflichten sich aus dieser BAK für mich ableiten. Gehört die BAK  rechtlich zum ARBEITSVERTRAG? Ist  der Tätigkeitskatalog aus dieser BAK  bindend für beide SEITEN? Zumal der Ausschreibungstext davon erheblich abweicht.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Im voraus vielen Dank7