Autor Thema: Wechsel vom TV-L zu TVöD Bund / Stufeneinstieg  (Read 6627 times)

jtag

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Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es einschlägige Regelungen bei einem Arbeitgeberwechsel von TV-L zu TVöD Bund.
Oder ist das als ob man zb aus der Wirtschaft kommt?
Konkret: TV-L E10 nach TVöD Bund E12, anhand welcher Kriterien erfolgt der Stufeneinstieg?
Ist vierjähre Einschlägige Berufserfahrung nach Studienende ausreichend um E12 Stufe 3 zu bekommen?

Danke für die Auskunft

Lars73

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Antw:Wechsel vom TV-L zu TVöD Bund / Stufeneinstieg
« Antwort #1 am: 18.02.2019 13:50 »
Es gibt einen Sondersachverhalt für Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet. Aber daraus folgt kein Rechtsanspruch sondern nur eine Möglichkeit des Arbeitgebers. Auch geht das Rundschreiben von der Notwendigkeit der Gleichwertigkeit aus.

Wenn es wirklich einschlägige Berufserfahrung ist besteht Anspruch auf Stufe 3 (dann auch nach den allgemeinen Regeln für Berufserfahrung). Allerdings ist E10 TV-L nur sehr selten einschlägige Berufserfahrung für E12.

Soweit es keine Einschlägige Berufserfahrung ist wäre die Stufe Verhandlungssache. Unbedingt vor Vertragsabschluss klären.

Zu den Regelungen im TVöD (Bund) zur Stufenzuordnung finden sich in diesem BMI-Rundschreiben Erläuterungen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.pdf