Autor Thema: Vorgehen Antrag Verkürzung Stufenlaufzeit  (Read 9752 times)

igifcc

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Vorgehen Antrag Verkürzung Stufenlaufzeit
« am: 19.02.2019 11:28 »
Hallo zusammen,

toll, dass dieses Forum wieder aktiviert wurde :)

Zu meiner Frage:

Ich bin seit fast einem Jahr bei einem kommunalen Unternehmen (Energieversorger) beschäftigt. Vorher war ich bereits bei einem gleichen Unternehmen in einer anderen Stadt für insgesamt drei Jahre. Dementsprechend wurde ich in Stufe 2 bei Dienstbeginn eingestuft. Wäre ich beim gleichen Unternehmen gewesen, würde mit dem 4 Jahre die Hochstufung in 3 erfolgen. Da dies nicht der Fall ist, müsste ich, wenn ich den TVV richtig gelesen habe, noch ein Jahr warten für die 3. Ich würde es aber gerne versuchen und eine Verkürzung der Stufenlaufzeit beantragen. Wie sollte ich vorgehen? Ein Antrag für die Verkürzung beim Personal einreichen und begründen? Hier sehe ich die Gefahr, dass (wahrscheinlich berechtigterweise) der Antrag abgelehnt wird. Der TVV bietet jedoch die Möglichkeit die Laufzeitverkürzung aufgrund sehr guter Leistungen vorzunehmen. Mir vorgesetzt ist die Geschäftsführung, d.h. von dort müsste quasi die Bestätigung der sehr guten oder überdurchschnittlichen Leistungen erfolgen. Sicherlich eine subjektive Geschichte aber reicht hierfür das ok der Geschäftsführung oder muss diese z.B. mit einem Zwischenzeugnis die guten Leistungen bestätigen? Wie würdet ihr vorgehen bzw. wie sind Eure Erfahrungen in ähnlichen Fällen?

Spid

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Antw:Vorgehen Antrag Verkürzung Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 19.02.2019 11:59 »
Es liegt im Ermessen des AG, ob er das Instrument überhaupt nutzt. Es liegt im Organisationsermessem des AG, einen Modus im Falle der Nutzung festzulegen.

MoinMoin

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Antw:Vorgehen Antrag Verkürzung Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 19.02.2019 12:56 »
Ich würde zunächst allen Entscheidern deine Unmut über diese finanziele Situation mitteilen und dort konkret nachfragen, ob man da was machen kann/will.
Wenn sie nicht wollen, dann kannst dich eh auf den Kopf stellen, wenn es dort irgendwo in der Verwaltung jemanden gibt, der Dinge sagt wie: Wozu, der ist doch da und wird auch bleiben.
Dann musst du ggfls. nachweisen, dass du Abwanderungswillig bist.
wenn sie jedochwollen, dann wissen sie auch wie.

nichts_tun

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Antw:Vorgehen Antrag Verkürzung Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 19.02.2019 16:37 »
Ich würde meinen unmittelbar Vorgesetzten und dessen Vorgesetzten über mein Vorhaben informieren. Im Regelfall müssen die ja auch begründen, dass du Leistungen zeigst, die erheblich über dem Durchschnitt liegen.

Wenn die auf deiner "Seite" sind, würde ich erst an die personalverwaltende Stelle herantreten. Im Übrigen gilt Spids Aussage, dass die Ausgestaltung dieser tariflichen Möglichkeit dem Organisationsermessen des AG obliegt. D. h. schau nach, ob es nicht hierzu interne Regelungen / Hinweise gibt.