Autor Thema: Antrag Altersteilzeit  (Read 7723 times)

Treudiener

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Antrag Altersteilzeit
« am: 04.04.2019 13:23 »
Guten Tag,

ich habe im August 2018 zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Antrag auf Altersteilzeit/Blockmodell nach § 93 BBG ab August 2019 gestellt. Dieser Antrag ist bisher nicht beschieden worden. Am 10.10.2018 erhielt ich eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, erst nach Zuteilung der ATZ-Quote durch das Ministerium im November 2018 entscheiden zu können. Nach meinen Informationen ist die Quotenzuteilung erfolgt. Auf meine Sachstandsanfrage vom 29.03.2019 wurde mir diese Woche mitgeteilt, dass aufgrund der Antragsfristen (bis 3 Monate vor Beginn) zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Mitteilung gegeben werden kann.

Meine Frage ist nun, ob diese Auslegung der Bearbeitungsfrist korrekt ist? Das BMI-Rundschreiben zur Altersteilzeit vom 04.07.2011 regelt in Punkt 4.2 die Reihenfolge der Antragsberücksichtigungen. Liegen mehrere Anträge vor, muß nach dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen und hilfsweise des Eingangs des Antrags entschieden werden.
Ich verstehe das so, dass zum Zeitpunkt meiner Antragsstellung oder spätestens nach Vorlage der Quote hätte entschieden werden müssen. Eine 9-monatige Wartezeit halte ich schon aus Fürsorgegründen dem Beamten gegenüber für unzumutbar.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

MGM

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #1 am: 04.04.2019 14:14 »
Welche Bearbeitungsfrist? Das BMI-Rundschreiben spricht doch nur von dem Zeitrahmen innerhalb dessen ein Antrag gestellt werden kann bzw. die zu berücksichtigende Reihenfolge der Anträge.

Treudiener

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #2 am: 04.04.2019 14:24 »
Na ja, mit Bearbeitungsfrist meine ich die Zeit zwischen Antragsstellung und Bescheiderteilung.
Und ich bin der Ansicht, dass die Personalstelle zum Zeitpunkt des Antrags (sicherlich mit einer angemessenen Bearbeitungszeit) entscheiden muss und nicht 9 Monate warten kann, ob evtl. noch weitere Anträge eingehen.

Gerda Schwäbel

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #3 am: 04.04.2019 15:03 »
Nein, das haben Sie missverstanden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist nur ein Hilfskriterium. In erster Linie geht es um den Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen. Das ist bei Ihnen offenbar irgendwann im August 2019. Ihre frühe Antragstellung ist nur von Bedeutung, falls jemand einen Antrag stellt, der am selben Tag wie Sie geboren ist. Ein Kollege, der z. B. Ende Juli 2019 geboren ist, hat noch bis Ende April Zeit für einen fristgerechten Antrag, hat einen vorrangigen Anspruch und kann unter Umständen dafür sorgen, dass die Quote für Sie  nicht mehr ausreicht. Deshalb darf jetzt keine Entscheidung getroffen werden.

Treudiener

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #4 am: 04.04.2019 15:12 »
Aha, danke für die Auskunft.

RsQ

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #5 am: 04.04.2019 16:12 »
Ein Kollege, der z. B. Ende Juli 2019 geboren ist, hat noch bis Ende April Zeit für einen fristgerechten Antrag
Genau genommen sogar noch einige Jahrzehnte mehr.  ;D

Gerda Schwäbel

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Antw:Antrag Altersteilzeit
« Antwort #6 am: 04.04.2019 16:32 »
Richtig! Danke für den Hinweis.  :) Anstatt "Ende Juli 2019 geboren ist" sollte da natürlich "Ende Juli 2019 das 60. Lebensjahr vollenden wird" stehen.