Autor Thema: Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten  (Read 6640 times)

LynxLynx

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Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« am: 20.02.2019 07:02 »
Moin zusammen,

ich hätte eine Frage, die meinen Kollegen und mich beschäftigt.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst sind bei mittleren technische Verwaltungsbeamten möglich; in diesem Fall ein Sachbearbeiter für IT?
Bei uns werden nur Aufstiegsfortbildungen für die Polizeivollzugsbeamten und für nicht-technische Verwaltungsbeamte angeboten, was die technischen Verwaltungsbeamten nicht als fair empfinden. Ich studiere nebenberuflich Wirtschaftsinformatik (Bachelor of science, Universität). Nun meinte unser Dienstherr, dass sie meinen akademischen Abschluss nicht akzeptieren (was mir anfangs anders versprochen wurde *hust*).
Nun fragt man sich, wie man überhaupt als technischer Verwaltungsbeamter in die nächsthöhere Laufbahn kommen kann, wenn sogar der Bachelor-Abschluss (IT-Disziplin) abgelehnt wird.

Ich hoffe, dass uns jemand weiterhelfen kann. Unseren PR wollte ich auch noch fragen, da es unserer Meinung nach eine Benachteiligung ist.

Zur Info: ein direkter Kollege (PVB), der ebenfalls als Sachbearbeiter für IT tätig ist, ist im gD. Wir führen alle die gleichen Tätigkeiten aus, weswegen unser Dienstherr nicht behaupten kann, dass wir minderwertige Stellen hätten... Oder verstehen wir etwas falsch?

Danke im Voraus! 

Yasper

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #1 am: 20.02.2019 07:52 »
Bachelor of science abschließen und auf eine auf eine passende Stelle, die extern ausgeschrieben wurde, bewerben.

Snooze

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #2 am: 20.02.2019 16:15 »
Hallo,

was für euch geht oder nicht, steht ja in der Bundeslaufbahnverordnung. Da gäbe es bspw. den fachspezifischen Aufstieg, Vorbereitungsdienst oder die Anerkennung der Laufbahnbefähigung und noch zwei besondere Verfahren, die aber nur für lebensältere Kollegen in Betracht kommen.
Ich könnte mir vorstellen, die Tatsache das du auf B. Sc. studierst, bringt Schwierigkeiten bzgl. der Eignung des Studienganges für den technischen Dienst mit sich?!?! Wenn du technische Informatik studieren würdest (B. Eng.), wäre dem wahrscheinlich nicht so. Ist aber nur so aus dem Bauch heraus.
Hinsichtlich der angeblichen gleichen Tätigkeit ist mMn die Bewertung des DP mit der entsprechenden Besoldungsgruppe ein wichtiges Kriterium...Die wird gerne zum Nachweis herangezogen. Soll heißen: " wenn du auf einen A08-09m-DP sitzt und der andere auf A09g-..., ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben."

Probiert es mit § 24 BLV! 

LynxLynx

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #3 am: 22.02.2019 07:01 »
Moin Snooze,

mir wurde damals von der Personalabteilung gesagt, dass ich den Bachelor of science für den gehobenen Dienst benötige. Es darf kein Bachelor of arts oder Eng. sein, weswegen ich mit diesem Studiengang begonnen hatte.

Mit den Anfragen an die Perso, was den Aufstieg angeht, wird man nur abgewimmelt.
Gefühlt läuft hier vieles nicht koscher.
Die Bewertung der Dienstposten spielen hier gefühlt nur eine Nebenrolle. Nicht einmal mein Stabsleiter mag uns Informationen darüber geben oder sich gar die Mühe machen, dies herauszufinden.
Von der Personalabteilung heißt es nur: Wir haben nur X Planstellen für den mD bekommen und man ordnet einen je nach Qualifikation irgendeinem Bereich zu, egal welche Wertigkeit dieses Tätigkeit hat.
Dieses Spiel habe ich auch bei einem anderen Sachbereich beobachtet. Alle führen die gleiche Tätigkeit aus, aber mancher ist im gD, der andere im mD. Dann warten viele Beamte schon seit vielen Jahren auf eine Beförderung, hingegen gibt es plötzlich Beamte, die innerhalb von 6 Jahren das Endamt erreicht haben, d.h. mit 30 jahren schon A13 besitzen.
Demnächst kommen neue Kollegen dazu, die im öffentlichen Dienst als Angestellte E10/11 bekommen haben, bei uns dann verbeamtet werden und dann A6 Stufe 1 sind.
Ich bin auch noch nicht lange im öD, aber viele Sachen erscheinen mir sehr merkwürdig hier.
Ob es bei anderen Behörden auch so ist, kann ich nicht beurteilen.

Jedenfalls werde ich kämpfen, um in den gD zu kommen. Man hat es mir bei der "Anstellung" versprochen, sonst wäre ich nie hierher gekommen.

P.S.: Der PVB Kollege bei mir in der IT hat A11
Wir führen alle die gleiche Tätigkeit aus und haben die gleichen Admin-Rechte etc.

LynxLynx

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #4 am: 22.02.2019 07:33 »
Uns ist gerade noch eine Frage in den Sinn gekommen.

Ich habe eine Ausbildung in der freien Wirtschaft zum Fachinformatiker gemacht und bin dann in den öD gewechselt. Hier sagte jemand eben, dass er nicht verstehen kann, weshalb ich als technischer Verwaltungsbeamter geführt werde, weil Informatiker i.d.R. nicht-technische Verwaltungsbeamte sind.
Ist diese Aussage korrekt? Kann man dies irgendwo nachlesen?
Falls dies der Fall ist, welche Konsequenzen hätte es für uns, da wir evtl "falsch geführt" werden?

was_guckst_du

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #5 am: 22.02.2019 08:04 »
...ich verstehe nicht, warum du überhaupt als Beamter gehandelt wirst...  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

LynxLynx

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #6 am: 22.02.2019 08:13 »
Warum auch nicht?... Hier werden diverse Fachkräfte verbeamtet

was_guckst_du

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #7 am: 22.02.2019 08:21 »
...ich finde das als Personalgewinnungs-/Personalhaltungsmaßnahme ja gut...ich wundere mich nur, dass es offensichtlich doch Arbeitgeber im öD gibt, die es kapiert haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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lowsounder

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #8 am: 22.02.2019 08:27 »
Warum auch nicht?... Hier werden diverse Fachkräfte verbeamtet

Ich frag mich auch nur warum? Wenn man die Möglichkeit hat auf einer E11 Stelle als Angestellter zu arbeiten oder mit A6 als Beamter würde ich keine Sekunde darüber nachdenken was ich machen würde.

Und das man nur in den gD darf mit einem B.Sc. aber nicht mit dem B.Eng.  oder B.Art. erschließt sich mir auch nicht. Ich kenne zwar das Bundesbeamtengesetz nicht aber das klingt schon ziemlich merkwürdig.

Snooze

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #9 am: 22.02.2019 08:35 »
@LynxLynx. Lass mich raten, ihr seit beim neu eingerichteten Organisationsbereich "Cyber- und Informationsraum Bw"?

LynxLynx

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #10 am: 22.02.2019 08:43 »
@Snooze: Nope, wir sind bei der BPOL 😅

@All, als Beamter hat man den Vorteil, was das Extrageld betrifft,  wenn man verheiratet ist und Kinder hat.
Ich habe sehr lange darüber nachgedacht, ob es sich lohnt. Bei den Vorstellungsgesprächen wurde außerdem gerne das Thema Pension aufgegriffen, weil es mehr wäre als Rente usw.
Dennoch empfinde ich hier viele Dinge als merkwürdig und teilweise ungerecht



Fingernagel

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #11 am: 25.02.2019 08:22 »
Warum auch nicht?... Hier werden diverse Fachkräfte verbeamtet

habe einen Bachelor of Arts in IT für den öd und kann (werde) im technischen als auch im nichttechnischen Dienst verbeamtet werden. Kommt dann am Ende auf die Stelle an. Bei mir ist es der nichttechnische Dienst, Eingangsamt bleibt wg Wohlwollen des AG´s aber trotzdem A10 statt A9.

Ich würde mich da nicht über den Tisch ziehen lassen und mal genauestens recherchieren, ansonsten notfalls einfach wechseln. Es gibt gerade in der IT auch noch ARbeitgeber, die die Leistung wertschätzen bzw.dich einfach nach dem bezahlen, was dir zusteht.

arni

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Antw:Frage zu Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #12 am: 14.03.2019 13:35 »
Bei mir läuft das wie vom Vorredner angedeutet über den §24 BLV. Ich hatte mich mit einem Masterabschluss vom mittleren in den höheren technischen Dienst auf eine Ausschreibung nach außen beworben und mich bei der Bewerberauswahl durchgesetzt.

Danach muss man die Laufbahnbefähigung erwerben. Bedeutet, dass man z. B. im höheren Dienst 2,5 Jahre + Probezeit absitzt, bevor man A13 wird.
 
Im IT-Bereich sollte im gehobenen technischen Dienst grundsätzlich ein Mangel an geeignetem Personal vorhanden sein. Andere Bundesbehörden suchen da ganz bestimmt nach. Die Erfahrungsstufen behält man meines Wissens dabei.