Autor Thema: Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate  (Read 10791 times)

Peter Maier

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Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« am: 20.02.2019 08:53 »
Hi @ all,

ich habe da mal eine allgemeine Frage zur Entgeldfortzahlung !

Und zwar bin ich seit Nov, 1991 im Ev. Krankenhaus beschäftigt und wollte mal wissen, ob ich Lohnfortzahlung für 6 Wochen oder 6 Moante bekomme, da ich noch einen alten Vertrag habe und wie kann ich dies evtl dann dem Arbeitgeber mitteilen ?

LG

und danke für Eure Hilfe

nadinini

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #1 am: 07.03.2019 10:43 »
Also die Entgeltfortzahlung gibt es meines Wissens nach immer nur 6 Wochen und nie länger. Im TVöD §22 gibts die Regelung zum Krankengeldzuschuss.
Ich bin mir aber nun nicht sicher ob der TVöD dann bei euch zählt?!

personallife

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #2 am: 07.03.2019 15:08 »
Soweit ich weiß wird nicht nach Zugehörigkeit entschieden, sprich es gibt für 42 Tage (6 Wochen) Lohnfortzahlung.

Du gibst ganz normal deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab und solltest dies auch nach Ablauf der 42 Tage noch tun, damit dein Arbeitgeber weiß wie lange du noch ausfällst.

Ob du überhaupt einen Krankengeldzuschuss erhälst musst du bei deinem Arbeitgeber erfragen (Solltest du dem TVöD unterliegen, dann ja)

RsQ

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #3 am: 07.03.2019 15:59 »
Der Hinweis auf 1991 könnte wichtig sein. Fix mal bei Wikipedia reingelesen: Das Thema wurde erst 1994 novelliert,  danach 2005 im TVÖD neu gefasst.

Falls also noch ein alter Arbeitsvertrag mit den Regelungen von 1991 besteht, könnten dort tatsächlich 6 Wochen + 6 Monate enthalten sein (wenn ich es richtig verstehe, ist dort eine Gesamtlaufzeit von 39 Wochen genannt, das wäre dann sogar noch mehr).

D-x

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #4 am: 11.03.2019 16:17 »
Mir ist auch mindestens ein Arbeitgeber (irgendwas kirchlich angehauchtes) bekannt, der deutlich länger für Entgeltfortzahlung sorgt...

DiVO

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #5 am: 19.03.2019 12:04 »
Auch die "kirchlich angehauchten" Arbeitgeber zahlen innerhalb der 42-Tage-Frist Entgelt. Anschließend erhält der Mitarbeiter Krankengeld durch seine Krankenkasse und je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 33 Wochen Krankengeldzuschuss (inkl. Lohnfortzahlung kommt man so auf 9 Monate). Der Krankengeldzuschuss entspricht ca. der Differenz zwischen Nettoentgelt und Krankengeld.

Bastel

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #6 am: 22.03.2019 12:14 »
Gibt es sowas auch im TV-L?

TV-Ler

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #7 am: 22.03.2019 15:41 »
Gibt es sowas auch im TV-L?
Je nach Dauer der Beschäftigung gibt es Krankengeldzuschuß bis zur 78. Woche.
In aller Regel kommt aber nix bei rum.
Details kann kaum jemand besser erklären als Gerda Schwäbel ...

lubek

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #8 am: 24.03.2019 12:09 »
Krankengeldzuschuss gibt es im TVL je nach Beschäftigungszeit bis zu 39 Wochen.
Wer im BAT -West dem § 71 unterlag, bekommt den als sog. Betitzstandswahrung den erhöhten Krankengeldzuschuss d.h. die Differenz zwischen dem Nettokrankengeld und dem Nettoentgelt.
Alle anderen bekommen den normalen Krankengedzuschuss d.h. dioe Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt.

BAT

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #9 am: 24.03.2019 12:24 »
Je nach Dauer der Beschäftigung gibt es Krankengeldzuschuß bis zur 78. Woche.
In aller Regel kommt aber nix bei rum.
Details kann kaum jemand besser erklären als Gerda Schwäbel ...

Das würde mich jetzt auch mal interessieren, wieso kommt da nichts bei rum?

lubek

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #10 am: 24.03.2019 12:30 »
Weil der AG vom Krankengeldzuschuss den AN Anteil an der Zusatzversorgung bezahlt, bleibt vom normalen KG Zuschuss wenig übrig, anders verhält es sich bei Altbeschäftigten ,die den Erhöhten KG Zuschuss erhalten.

BAT

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #11 am: 24.03.2019 13:24 »
Weil der AG vom Krankengeldzuschuss den AN Anteil an der Zusatzversorgung bezahlt, bleibt vom normalen KG Zuschuss wenig übrig, anders verhält es sich bei Altbeschäftigten ,die den Erhöhten KG Zuschuss erhalten.

Ja, bin Altbeschäftigter. Denn scheint für mich ja alles noch im Rahmen zu sein. Diese VBL - Berechnung habe ich aber noch nie verstanden. Die erhöht scheinbar auch mein monatliches Entgelt, womit ich genau mit diesem Betrag die BBG KV überschreite.

TV-Ler

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #12 am: 24.03.2019 16:05 »
Krankengeldzuschuss gibt es im TVL je nach Beschäftigungszeit bis zu 39 Wochen.
Klar, 39 Wochen ... keine Ahnung wie ich auf "... bis zur 78. Woche kam".

TV-Ler

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Antw:Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate
« Antwort #13 am: 24.03.2019 16:11 »
Ja, bin Altbeschäftigter. Denn scheint für mich ja alles noch im Rahmen zu sein. Diese VBL - Berechnung habe ich aber noch nie verstanden. Die erhöht scheinbar auch mein monatliches Entgelt, womit ich genau mit diesem Betrag die BBG KV überschreite.
Die VBL-Berechnung ist auch nicht so ganz einfach. Grundsätzlich ist es aber so, das solange der AG Entgelt zahlt auch die Umlagepflicht zur VBL weiterläuft (und sich damit die VBL-Rentenanwartschaft weiter erhöht). Auch der Krankengeldzuschuss ist Entgelt und somit besteht während des Bezuges des Krankengeldzuschusses auch die Umlagepflicht zur VBL. Damit wird auch weiterhin der VBL-Eigenanteil fällig. Dieser Eigenanteil wird dann vom AG vom Krankengeldzuschuss abgezogen. In der Regel bleibt da nicht viel übrig (zumindest bei Beschäftigten, die nicht dem § 71 BAT-West unterliegen), was noch zur Auszahlung kommen kann ...