Wenn das Klinikum von einem Träger betrieben wird, ist der Antritt der Stelle auf der ITS als Neueinstellung zu werten und du wärst somit der Stufe 2 zuzuordnen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der AG bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 2a TVöD-K). Das müsste bei der Einstellung geklärt werden.