Woran erkenne ich, ob die Pflicht für den TB persönlich besteht bzw nicht besteht? (Entschuldigung für die Gegenfrage)
Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht dann für den TB persönlich, wenn er nicht von ihr befreit ist.
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber,
der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren
Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen
Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-,
Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.