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Bitte um Auskunft - Jahressonderzahlung TVÖD - Elternzeit
Lars73:
"Wenn ich es richtig verstehe wäre ich bei der Jahressonderzahlung doppelt bestraft oder?"
Nein
"Weil der Bemessungszeitraum hierfür Juli bis September ist (Juli Elternzeit) und zudem nur anteilig die Auszahlung erfolgt richtig?"
Es ist richtig, dass man für die Elternzeit (komplette Kalendermonate) keine Jahressonderzahlung erhält (außer im Geburtsjahr des Kindes). Für die Berechnung bleibt die Zeit außen vor. Es erfolgt eine keine weitere Kürzung.
Peti162:
@Lars73 Vielen Dank. Du schreibst jetzt außer im Jahr der Geburt des Kindes ... ich nehme dieses Jahr in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes EZ, demnach habe ich keine Kürzung zu erwarten?
Lars73:
Korrekt (§ 20 (4) Nr. 1 lit. c TVöD).
Laemat:
@Peti162
wir sind nicht verheiratet demnach Steuerklasse 1, getrennt veranlagt. Ich war natürlich erst im zweiten Lebensjahr in Elternzeit, Monate 13 und 14
Die Buhl Software sagt 700 Euro Gutschrift ob das stimmt weiß ich nächsten Monat.
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