Autor Thema: Bitte um Auskunft - Jahressonderzahlung TVÖD - Elternzeit  (Read 36285 times)

sonnenschein2019

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Hallo Ihr Lieben,

mir liegt eine Frage zur Klärung auf dem Herzen. Habe auch schon einiges zu dem Thema durchgelesen, jedoch ist es mir immer noch nicht ganz klar wie die Gesetze wirklich zu verstehen sind. Ich hoffe daher ihr könnt mir helfen und mich zu dem Thema Jahressonderzahlung TVÖD aufklären.


Mein Mann und ich werden ich den nächsten Wochen mit dem Thema Babyplanung starten. Wir hoffen natürlich auch, dass es bald klappt:-) Leider weiß man das ja zuvor nicht.
Nun meinte meine beste Freundin kürzlich, dass es finanziell ja besser wäre wenn das Kind erst im neuen Jahr geboren werden würde, da ich ja im öffentlichen Dienst tätig bin aufgrund der Jahressonderzahlung im November. Daher habe ich mich auch ein bisschen zu dem Thema eingelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden haben:


- Liegt der Geburtstermin im Jahr 2020 (selbst Jahresanfang) so erhält man die volle Jahressonderzahlung im November 2019 sowie die VOLLE Jahressonderzahlung 2020. Auch wenn man das gesamte Jahr über im Mutterschutz bzw. Elternzeit war. Habe nachgelesen, dass im Jahr des Geburtstermins voller Anspruch auf die Sonderzahlung besteht,da Elternzeit bei der Berechnung nicht abgezogen wird. Allerdings nur im Jahr des Geburtsjahres. Hab ich das so richtig verstanden?

- Liegt der Geburtstermin im Jahr 2019 (Herbst/Winter) so erhält man die volle Jahressonderzahlung im November 2019. Im Jahr 2020 allerdings keine, aufgrund Elternzeit 2020 (Ich würde nämlich mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen).


Kennt sich jemand von euch bei dem Thema aus? Bzw. hat jemand schon Kinder und arbeitet im öffentlichen Dienst?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ich eine Auskunft bekommen würden.

Vielen lieben Dank! ;D

Gerda Schwäbel

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Ja, ich habe schon Kinder, arbeite im öffentlichen Dienst und kann bestätigen, dass Sie aus § 20 Abs. 4 Satz 2 TVöD (VKA) die richtigen Schlüsse gezogen haben. Je früher im Kalenderjahr das Kind geboren ist, um so höher ist der Anteil der Jahressonderzahlung, der für Zeiten ohne eigene Arbeitsleistung gezahlt wird.

andi1504

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Hallo Sonnenschein2019,

zum Sachverhalt: Ja, Du hast Recht mit Deiner Einschätzung. In dem von Dir geschilderten Beispiel (Geburt noch im Jahr 2019) ist es jedoch so, dass Du ggf. auch noch im Jahr 2020 eine anteilige Sonderzahlung erhältst. Wenn das Kind z. B. im Dezember 2019 geboren wird, wären es noch 2/12 (bei Mehrlings- oder Frühgeburt 3/12), da eine Verminderung der Sonderzahlung für Zeiten der Mutterschutzfrist unterbleibt.

Wenn der finanzielle Aspekt so wichtig ist, würde ich ebenfalls auch die steuerliche Seite prüfen. Wird das Kind in 2019 geboren, so wird für das volle Jahr auch der Kinderfreibetrag (7.620 €) gewährt.


Meine persönliche Meinung ist, dass man sich bei der Familienplanung nicht von derlei Dingen/Nebensächlichkeiten leiten lassen sollte.

Laemat

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Ich kann nur von meinen 2 Monaten Elternzeit reden, da meine Frau nicht im öD beschäftigt ist.

2 Monate Elternzeit kosten für E10 übern Daumen 3000 Euro Netto (Einbußen durch das Elterngeld, anteilig weniger Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeit gehemmt, geringere Rückzahlung bei der Steuererklärung)

Und trotzdem fand ich es schön.

Peti162

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Ich kann nur von meinen 2 Monaten Elternzeit reden, da meine Frau nicht im öD beschäftigt ist.

2 Monate Elternzeit kosten für E10 übern Daumen 3000 Euro Netto (Einbußen durch das Elterngeld, anteilig weniger Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeit gehemmt, geringere Rückzahlung bei der Steuererklärung)

Und trotzdem fand ich es schön.

Ich werde im Juni und Juli voraussichtlich auch die Elternzeit antreten.

Wenn ich es richtig verstehe wäre ich bei der Jahressonderzahlung doppelt bestraft oder? Weil der Bemessungszeitraum heirfür Juli bis September ist (Juli Elternzeit) und zudem nur anteilig die Auszahlung erfolgt richtig?

@Laemat: Darf ich dich fragen wie es mit der Steuernachzahlung aussah?

Ich werde im August auf Steuerklasse 3 wechseln und im Juni und Juli Elternzeit nehmen ... meine Frau nimmt inkl. Elterngeldplus ... Die Differenz bei ihr zwischen Netto EK und Elterngeld beträgt aufgrund der Splittung etwa 1000 Euro.

Mir wurde gesagt, dass ich mit einer Steuernachzahlung von etwa 1700 Euro rechnen könnte... Kannst du das bestätigen? ... Fahrtkosten kann ich leider kaum bei der Steuer absetzen.

Lars73

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"Wenn ich es richtig verstehe wäre ich bei der Jahressonderzahlung doppelt bestraft oder?"

Nein

"Weil der Bemessungszeitraum hierfür Juli bis September ist (Juli Elternzeit) und zudem nur anteilig die Auszahlung erfolgt richtig?"

Es ist richtig, dass man für die Elternzeit (komplette Kalendermonate) keine Jahressonderzahlung erhält (außer im Geburtsjahr des Kindes). Für die Berechnung bleibt die Zeit außen vor. Es erfolgt eine keine weitere Kürzung.

Peti162

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@Lars73 Vielen Dank. Du schreibst jetzt außer im Jahr der Geburt des Kindes ... ich nehme dieses Jahr in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes EZ, demnach habe ich keine Kürzung zu erwarten?

Lars73

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Korrekt (§ 20 (4) Nr. 1 lit. c TVöD).

Laemat

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@Peti162
wir sind nicht verheiratet demnach Steuerklasse 1, getrennt veranlagt. Ich war natürlich erst im zweiten Lebensjahr in Elternzeit, Monate 13 und 14
Die Buhl Software sagt 700 Euro Gutschrift ob das stimmt weiß ich nächsten Monat.