Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
Meine Tätigkeit erfordert zu 100% selbständige Leistungen....Es gibt niemanden, der meine Arbeit kontrollieren könnte, weil meinem promovierten Vorgesetzten die Fachkompetenz in diesem Bereich fehlt.
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) Das trifft da schon eher zu, also ist es eine wichtige Arbeitsstätte.....
Meine Vertretung ist übrigens ebenfalls Techniker & Meister und in EG 9b eingruppiert.
VG