Autor Thema: Eingruppierung Meister?  (Read 42597 times)

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #30 am: 23.02.2019 17:15 »
Hallo Spid,  von wem geht die Eingruppierung denn dann konkret aus, wenn nicht vom AG??? Eigentlich doch von der TD, welche mein direkter Vorgesetzter und unser Institutsleiter für diese Stelle bewertet haben. Ich habe schon von vielen aus dem Institut mit bekommen, das fast alle technischen Stellen nach unten gruppiert werden, außer die Stellen von dem wissenschaftlichen Personal, die in EG13 eingestuft werden. Das ist doch wohl ein Witz, oder nicht...bzw. sehr ungerecht. Als Grund für die Herabsetzung der EG wird behauptet, dass die Kollegen, welche schon länger im Institut sind, nicht höher gruppiert werden können, deshalb wird bei Neueinstellungen wohl eine EG darunter eingestuft, damit die andere Stelle dann jemand anderes bekommt der z.B schon Jahre in EG 6 sitzt und in EG 7 kommen kann......Das kommt mir schon sehr komisch vor

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #31 am: 23.02.2019 17:49 »
Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen - TB sind eingruppiert, sie werden nicht eingruppiert. Der AG überträgt dem AN lediglich seine auszuübende Tätigkeit. Das kann er in Form einer Tätigkeitsdarstellung tun.

Max

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #32 am: 23.02.2019 22:43 »
Florian86,
wissenschaftliches Personal mit entsprechender Tätigkeit ist E13. Meister mit entsprechender Tätigkeit sind E8.
Hier wurde also niemand unfairer Weise heruntergruppiert. Beide müssen sich durch die Tätigkeiten hier herausheben um E14 bzw. E9a zu erreichen.
 
Aus meiner Sicht hast du immer noch nicht dargelegt wie du dich aus einer normalen Meistertätigkeit heraushebst.


Zitat
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen und Handwerker oder
Facharbeiterinnen und Facharbeiter beschäftigt sind.
Nach deiner Aussage trifft das nicht zu.

Zitat
Entgeltgruppe 9a
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind. 
Scheint mir auch nicht zuzutreffen.
Ich wiederhole das hier nochmal
Zitat
Der Meister, der in dieser besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, muss sich durch ein „höheres Maß von Verantwortlichkeit“ herausheben. Dabei muss beachtet werden, dass nicht bereits die bloße Tatsache, dass der Meister in der besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, auch mit einem höheren Maß an Verantwortlichkeit einhergeht. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte gegenüber dem Durchschnitt der Meister in solchen Einrichtungen wesentlich erhöhte Entscheidungsbefugnisse besitzt, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der persönlichen und technischen Mittel sowie der einzuschlagenden Wege zur Lösung entstehender Probleme. 

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #33 am: 26.02.2019 10:32 »
Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein. Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben, aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.

VG Florian

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #34 am: 26.02.2019 11:02 »
Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein.
Nein hast du nicht. Du hast die Meinung geäussert, dass du und andere der Meinung sind, dass dem so wäre.
Aber worauf du diese Meinung tariflich stützt ist uns immer noch unbekannt.
Zitat
 
 Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben,

Nein, niemand hat den Anspruch!!! Man wird mindestens nach den auszuübenden Tätigkeiten bezahlt, da ist die Meinung des Chef unerheblich.
Ausser wenn der Chef übertarifliche Entlohung machen kann, darf, will. Dann ist es wiederum unerheblich wer welche Wünsche hat, denn darauf hat er keinen Anspruch, sondern da herrscht derjenige drüber, der darüber betimmt und zwar nach Gutsherren Methode, weil nicht tariflich geregelt.
Zitat
 
aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.
Die Bewertung der auszuübenden Arbeitsvorgänge und die daraus resultierende Eingruppierung ist tarifliche geregelt und wenn du eine andere Meinung über die korrekte EG hast, dann kannst du sehr wohl etwas machen: Eingruppierungsfeststellungsklage!
Aber solange du nicht weißt welche AV dir übertragen wurden, kannst du tatsächlich nichts machen.

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #35 am: 26.02.2019 14:56 »
Dieser Meinung sind nicht nur einige Kollegen und ich, sondern auch meine direkte Vorgesetzte. Sie sagt, dass mir eigentlich die höhere EG 9 zustehen würde, zumal mein Kollege dieselbe Tätigkeit ausübt und sogar in EG9b eingruppiert ist. Sie würde mir die höhere EG gerne gewähren, allerdings seien Ihr die Hände gebunden. Ich sollte mich 1-2 Jahre gedulden, dann könnte man nochmal darüber reden. Meine Theorie ist, dass Sie vor mir die Meinung vertritt, dass ich die Voraussetzungen für die höhere EG erfülle und demnach auch erhalten müsste, ihr Chef wiederum aber Geld sparen möchte. Sie würde sich niemals gegen das Wort von unserem großen Boss erheben.....
Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #36 am: 26.02.2019 15:01 »
Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #37 am: 26.02.2019 15:11 »
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #38 am: 26.02.2019 16:38 »
Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????
Nein, denn wenn dein AG (nicht dein BOSS) der Meinung ist, dass du nicht in einer  besonders wichtige Arbeitsstätte arbeitest, ihr aber anderer Meinung seit (oder bejaht der AG dieses? Schriftlich mal anfragen beim der Personalstelle, nicht beim Boss), dann willst du wie diesen Sachverhalt geklärt wissen?
Und wenn du in einer  besonders wichtige Arbeitsstätte arbeiten solltest (was du bisher hier im Forum noch nicht einmal darlegen konntest, sondern nur ein bisserl wünscht dir was und gönnen wir dir von irgendewelchen unbeachtlichen Kollegen anführst) dann müsstet du hier mal darlegen worin deine höheres Maß an Verantwortlichkeit liegen soll.

Ach ja und duu solltest dieses höhere Entgelt noch diesen Monat von deinem AG schriftlich korrekt einfordern, da du es ansonsten im Falle der Fälle nur 6 Monate ab Forderung rückwirkend erhälst.

Texter

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #39 am: 26.02.2019 17:21 »
Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.

Was hast du denn gelernt und in welcher Arbeitsstätte arbeitest Du?

Treffer

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #40 am: 29.03.2019 12:48 »
Zitat Entgeltordnung:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe)
zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen oder Handwerker oder
Facharbeiterinnen oder Facharbeiter beschäftigt sind, oder
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.


Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??

Ich arbeite als Elektromeister, bin verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), habe die Unternehmerpflichten übertragen bekommen und bin in EG8 eingruppiert. Anders als mein Chef und ein externer "Bewerter" bin ich der Meinung, dass meine Arbeitsstätten wichtig sind. Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen. Expolsionsschutzbeauftragter für EX-geschützte Anlagenteile, Energiemanagementbeauftragter.
Ich kann mir da nicht helfen.

Treffer

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #41 am: 29.03.2019 12:53 »
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #42 am: 29.03.2019 16:50 »
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

MoinMoin

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« Antwort #43 am: 29.03.2019 19:38 »
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.
Warum warten, wenn festgestellt wird, das du höhere zu gruppieren bist, dann muss das rückwirkend geschehen.
Und wenn du der Meinung bist das deine Anlage wichtig ist, dann solltest du tatsächlich mal ein Gericht bemühen hier klärung zu schaffen.

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #44 am: 01.04.2019 08:52 »
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.