Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.
Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.
Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte
Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.
Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.
Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn
- die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,
- besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder
- beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.
( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)
Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.