Autor Thema: Eingruppierung Meister?  (Read 42596 times)

Florian86

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Eingruppierung Meister?
« am: 20.02.2019 19:36 »
Guten Abend liebe Mitglieder. Ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße Florian, bin 33 Jahre alt und seit Januar 2017 im ÖD beschäftigt. Von Januar 2017 bis Dezember 2018 war ich befristet auf ein Projekt angestellt. Seit Januar 2019 bin ich nun unbefristet eingestellt worden, weil mein Vorgänger in den Ruhestand verabschiedet wurde. Mein Vorgänger hat für genau dieselbe Tätigkeit die EG 9a bekommen, während ich leider nur die EG 8 bekomme. Diese Tätigkeit erfordert schon tiefer gehendes Fachwissen und wird komplett selbständig ausgeführt. In der Stellenanzeige (intern) wurde der Gesellenbrief sowie eine Fortbildung als Meister verlangt, so wie mein Vorgänger sie inne hatte. In meinem Arbeitsvertrag steht aber zusätzlich, das auch der staatlich. geprüfte Techniker Voraussetzung für diese Stelle ist (Den Techniker habe ich ebenfalls). Einerseits können die doch die Wertigkeit der Stelle von EG 9a, nicht in EG 8 herabsetzen und andererseits zusätzlich noch einen höheren Bildungsabschluss verlangen???? Was denkt Ihr über diesen Sachverhalt? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, bzw. einen Tipp für mich hat, an wen ich mich wenden könnte?

Viele Grüße
Florian

Max

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #1 am: 20.02.2019 19:51 »

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #2 am: 20.02.2019 20:05 »
Hallo Max, mir sind keine Mitarbeiter unterstellt.

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #3 am: 20.02.2019 20:11 »
Danke für deinen Link ;) :)

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #4 am: 20.02.2019 20:24 »
Und, ist es nun eine besonders wichtige Arbeitsstätte? Ansonsten bleibt es bei E8.

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #5 am: 20.02.2019 20:46 »
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

Meine Tätigkeit erfordert zu 100% selbständige Leistungen....Es gibt niemanden, der meine Arbeit kontrollieren könnte, weil meinem promovierten Vorgesetzten die Fachkompetenz in diesem Bereich fehlt.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)  Das trifft da schon eher zu, also ist es eine wichtige Arbeitsstätte.....

Meine Vertretung ist übrigens ebenfalls Techniker & Meister und in EG 9b eingruppiert.

VG

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #6 am: 20.02.2019 20:54 »
Bullshit. Du bist im falschen Teil der EGO. Wenn Du wissen möchtest, wie Meister eingruppiert sind, mußt Du auch unter Meister (Teil III Abschnitt 32. Geprüfte Meisterinnen und Meister) gucken. Zudem ist Dir die tatsächliche Bedeutung des unbestimmten Rechtsbegriffs der selbstständigen Leistungen offenkundig nicht geläufig.

Florian86

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #7 am: 20.02.2019 21:14 »
Achso, ups....Das habe ich wohl überlesen.....Danke für die freundliche Info ;)
Entgeltgruppe 9a
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.

Auch dies trifft voll und ganz zu..... Am besten wohl direkt an den Personalrat wenden, oder?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #8 am: 20.02.2019 21:33 »
Ich würde mich mit keinem Thema von tatsächlicher Relevanz an den PR wenden. Gewählte Gremien sind üblicherweise keine Gewähr für Qualität.

Nun, angesichts Deiner gezeigten tiefen Kenntnis der EGO ist Dir sicherlich die Rechtsprechung des BAG zu den unbestimmten Rechtsbegriffen sowie die einschlägige Kommentarliteratur geläufig, die Dir die Bewertung Deiner Tätigkeit überhaupt erst ermöglichen. Da kann man ja quasi direkt zur höheren Eingruppierung gratulieren.

Max

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #9 am: 20.02.2019 22:50 »
Z.B. Einschätzung UB
Zitat
Eine besonders wichtige Arbeitsstätte liegt vor, wenn sie gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Das ist beispielsweise zu bejahen,
-   wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,
-   wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder
-   wenn beim Ausfall der Anlagen oder Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können.
Für die Beurteilung darf nicht darauf abgestellt werden, wie groß die Werkstatt bzw. der Arbeitsbereich räumlich ist. Ebenso kann nicht die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer die ausschlaggebende Größe für die Wichtigkeit der Arbeitsstätte sein.
Der Meister, der in dieser besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, muss sich durch ein „höheres Maß von Verantwortlichkeit“ herausheben. Dabei muss beachtet werden, dass nicht bereits die bloße Tatsache, dass der Meister in der besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, auch mit einem höheren Maß an Verantwortlichkeit einhergeht. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte gegenüber dem Durchschnitt der Meister in solchen Einrichtungen wesentlich erhöhte Entscheidungsbefugnisse besitzt, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der persönlichen und technischen Mittel sowie der einzuschlagenden Wege zur Lösung entstehender Probleme.  :D   
« Last Edit: 20.02.2019 22:52 von Max »

MrRossi

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #10 am: 21.02.2019 09:10 »
Ist jetzt der Techniker oder Meister maßgeblich?

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #11 am: 21.02.2019 09:18 »
Der TE ist ausgewiesener Experte in Eingruppierungsfragen. Wenn er die auszuübende Tätigkeit im Meister-Bereich sieht, erübrigt sich die Prüfung, ob ggfs. eher Technikertätigkeiten vorliegen.

Axual

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #12 am: 21.02.2019 19:54 »
Wie schaut es eigentlich aus falls der Meister Betreiberveranwortung bzw. Unternehmerverantwortung delegiert bekommt wie z.B die Bestellung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft und Betreiber
Da steht die Endgeltgruppe  8 oder 9a so garnicht in relation zur Verantwortung und haftbarkeit.
Meine meinung ist das der Meister grundsätzlich unterbezahlt beim TVÖD ist
« Last Edit: 21.02.2019 20:04 von Axual »

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #13 am: 21.02.2019 20:20 »
Ich sehe - abgesehen von der ohnehin nicht vorhandenen zeitlichen Relevanz - nicht, welches Heraushebungsmerkmal da betroffen sein sollte.

Axual

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Antw:Eingruppierung Meister?
« Antwort #14 am: 21.02.2019 20:28 »
Wie ist das mit der zeitlichen Relevanz gemeint ?