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Vorgesetzter verhindert Teilnahme an PR-Wahl

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egotrip:
Guten Morgen,

in nächster Zeit findet bei uns die PR-Wahl statt.
Wir sind an einem dezentralen Standort 6 Mitarbeiter, die dafür in die Geschäftsstelle müssen.

Nun teilte unser Vorgesetzter gestern mit, dass er das nicht genehmigen wäre, da wir ganztägig vor Ort benötigt werden.
Er selbst werde an der Wahl nicht teilnehmen, das bringe eh alles nichts, außerdem seien der PR und so eh alles Quatsch, das bringe alles nichts, da müsse man keine Zeit für verschwenden.

Auch auf das Angebot dass die eine Hälfte Vormittags und die andere Hälfte Nachmittags wählen geht wird er sich nicht einlassen.
Er habe als Vorgesetzter das Recht auf unsere Anwesenheit gem. Dienstplan zu bestehen und das werde er auch so anordnen.

Ja und nun unsere Frage...

Geht das so einfach oder kann er das nicht verwehren?
Den aktuellen PR konnten wir gestern zu Abend nicht mehr befragen, da er in einer Sitzung war und schulungsbedingt auch den Rest der Woche nur schwer erreichbar sein wird.

Schon einmal vielen Dank und beste Grüße

Spid:
Das BPersVG bestimmt in §24 Abs. 1 Satz 2, daß kein Wahlberechtigter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden darf. Ich denke, die PersVG der Länder werden entsprechende Regelungen aufweisen.

was_guckst_du:
...dieser "Vorgesetzte" hat da weder was zu genehmigen, noch was zu verbieten...

dmmx:
Und wie wäre es mit Briefwahl? So machen das bei uns die ausgelagerten Dienststellen...

Spid:
Wäre im Bereich des BPersVG nur dann zulässig, wenn der Wahlberechtigte verhindert ist und schriftliche Stimmabgabe beantragt oder der Wahlvorstand für bestimmte Personengruppen die schriftliche Stimmabgabe angeordnet hat.

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