Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
waftucktuck:
Hallo, ich arbeite seit 5 Jahren als Verwaltungsfachangestellte in einer Musikschule. Dort werde ich nach E6 Stufe 4 bezahlt. Jetzt habe ich mich auf eine Stelle in das Schulamt beworben. Diese Stelle hat lt. Stellenausschreibung den Wert einer E 9a Gruppierung. Mir wurde diese Stelle angeboten mit einer Eingruppierung in E8 Stufe 4. Die Begründung laut Personalamt war, man könnte nicht von E6 nach E9a höhergruppieren. Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass die Bezahlung nach Stellenbewertung erfolgt. Der Leistungsumfang dieser Stelle soll ja auch so bleiben.
Gibt es hier im Forum vergleichbare Situationen oder Erfahrungen?
MrRossi:
Fadenscheinige Begründung für : wir wollen uns das nicht leisten, vielleichtz klappt es ja.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Stellenbewertung ist dafür unbeachtlich, weil sie nur die tariflich bedeutungslose Rechtsmeinung des AG darstellt. Wenn Dir eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen der E9a entspricht, bist Du in E9a eingruppiert.
waftucktuck:
Hallo Spid, dass hört sich gut an leider folgt das Personalamt deiner Aussage nicht. Bleibt mir da nur der Rechtsweg ? Oder kann diese Stelle (ich arbeite bereits dort) deswegen wieder genommen werden.
Spid:
Die Eingruppierung läßt sich im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage feststellen. Dem AG ist es verwehrt, einseitig eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vorzunehmen.
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