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Höhergruppierung

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Spid:
Also keine Verwaltungsfachangestellte.... Welches Bundesland?

waftucktuck:
Hm, NRW, meine Hoffnungen schwinden gerade

was_guckst_du:
...dann war die Aussage des Personalamtes doch wohl eher, dass die Höhergruppierung nach EG 9a nicht möglich ist aufgrund des fehlendes AL 1 und die Eingruppierung daher ein Gruppe tiefer, also von EG 6 Stufe 4 nach EG 8 Stufe 4 erfolgt...

MrRossi:
...bis eine Prüfung nachgeholt ist.

Spid:
Zu der alsbald die Gelegenheit zu geben ist - und es entsteht Anspruch auf eine Zulage nach E9a.

@was_guckst_du: Was auch nicht zutreffend ist - aber eine Vergütung nach E8 (plus Zulage, sobald der anspruch entsteht) ist nicht zu beanstanden.

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