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Krankmeldungen per WhatsApp ?

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lowsounder:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2019 12:01 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.02.2019 12:49 ---Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).

--- End quote ---
Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

--- End quote ---

Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2019 12:01 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.02.2019 12:49 ---Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).

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Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

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Vielleicht hatte ich das wohl doch falsch im Kopf, jedenfalls spezifisch zum öffentlichen Dienst habe ich nun auf die Schnelle nichts gefunden. An diese Meldung aus dem letzten Jahr erinnere ich mich aber immer noch:
https://datenschutz-agentur.de/merkblatt-fuer-die-nutzung-von-whatsapp-in-unternehmen/

Da ging es um Verstoß gegen die DSGVO in Unternehmen. Allerdings ist die ja auch für Behörden etc. relevant.

Sicher, ob irgendjemand Verantwortliches WhatsApp als offiziellen dienstlichen Kommunikationskanal ausweisen würde, bin ich mir allerdings noch immer nicht.

Fingernagel:

--- Zitat von: lowsounder am 25.02.2019 07:55 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2019 12:01 ---
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.02.2019 12:49 ---Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).

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Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

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Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.

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korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...

was_guckst_du:

--- Zitat von: Fingernagel am 25.02.2019 08:06 ---korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...

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...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)

was_guckst_du:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11023-whatsapp-auf-firmenhandy-nach-dsgvo-erlaubt-oder-nicht.html

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