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Krankmeldungen per WhatsApp ?
Fingernagel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 25.02.2019 08:40 ---
--- Zitat von: Fingernagel am 25.02.2019 08:06 ---korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
--- End quote ---
...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
--- End quote ---
richtig. stört hier trotzdem niemanden und die leute, die die befugnisse haben das zu unterbinden halten sich da auch lieber zurück. da wird ja schon gemeckert, wenn man erklärt, das das pw 8 zeichen lang sein soll :)
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Fingernagel am 25.02.2019 09:23 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 25.02.2019 08:40 ---
--- Zitat von: Fingernagel am 25.02.2019 08:06 ---korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
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...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
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richtig. stört hier trotzdem niemanden und die leute, die die befugnisse haben das zu unterbinden halten sich da auch lieber zurück. da wird ja schon gemeckert, wenn man erklärt, das das pw 8 zeichen lang sein soll :)
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Solange es halt offiziell nicht verboten ist, kann einen halt auch niemand davon abhalten (und praktisch gesehen nicht mal, wenn es so wäre).
Jetzt weiß ich aber auch wieder, wie ich darauf kam, dass es eine Meldung dazu gegeben habe: Die gab es bei uns im Intranet, dass WhatsApp bei uns aus Datenschutzgründen für dienstliche Korrespondenz nicht verwendet werden darf.
Darunter müssten streng genommen dann eigentlich auch Krankmeldungen fallen.
was_guckst_du:
...es kann einen auch niemand davon abhalten, bei Rot über die Kreuzung zu fahren...
Lars73:
Da in der Regel kein dienstlicher WhatsApp Kommunikationsweg bestehen sollte, ist eine Krankmeldung darüber nicht möglich. Natürlich kann man einem Kollegen über WhatsApp informieren und diesen bitten die Krankmeldung vorzunehmen. Das Übermittlungsrisiko liegt aber bei der krankmeldenden Person. Wenn der Kollege es versäumt die Meldung weiterzuleiten hat man selber die arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte hängt es davon ab was genau angewiesen wird. Wenn man es als Arbeitgeber geschickt macht ist man nicht in der Mitbestimmung. Bei bestimmten Gestaltungen kann es in der Mitbestimmung sein.
MoinMoin:
Mal ne doofe Frage: Muss man whats-up Zugang zu den Kontaktdaten geben?
MWn nicht. (Das es 99% machen heißt ja nicht, dass es nicht auch anders ginge,oder?).
Denn das scheint mir ja der DSGVO zu widersprechen.
Wäre die Nutzung von WhatsUp ohne den Zugriff auf die Kontaktdaten zu gewähren DSGVO konform?
Gilt das nicht auch für andere Messenger? Welcher Messenger wäre den DSGVO konform.
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