Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Krankmeldungen per WhatsApp ?

<< < (6/6)

Fingernagel:
bei whatsapp hast du recht. das ging früher nicht, da kam direkt beim öffnen eine meldung, dass man zugriff auf kontakte erlauben muss, andernfalls schloss sich die app wieder.

entzieht man whatsapp dann die rechte, bleiben die chats erhalten, anstelle eines kontakts steht aber nur noch die nr da. da das aber eh alles leicht umgangen werden kann, wird whatsapp nie die lösung sein passend zur dsgvo.

bei threema konnte man glaube ich mal in der app einstellen, dass nur kontakte mit stufe 3 (also nach gescannten QR-Code) für das schreiben legitimiert sind. ob das immer noch so ist weiß ich nicht.

Kryne:
Also bei uns sind Krankmeldungen per WhatsApp in manchen Abteilungen sehr regelmäßig.

Gibt bei uns aber nur die Anweisung, dass eine Krankmeldung in erster Linie an den direkten Vorgesetzten zu richten ist. Auf welchem Wege ist dem Mitarbeiter und dem direkten Vorgesetzten überlassen.

In einer Abteilung bei uns hat die Chefin allen ihre Handynummer gegeben und darum gebeten sich per WhatsApp krank zu melden, weil es am einfachsten ist. Wer möchte kann aber natürlich auch anrufen, SMS schicken oder eine Mail.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Kryne am 04.03.2019 11:41 ---Also bei uns sind Krankmeldungen per WhatsApp in manchen Abteilungen sehr regelmäßig.

Gibt bei uns aber nur die Anweisung, dass eine Krankmeldung in erster Linie an den direkten Vorgesetzten zu richten ist. Auf welchem Wege ist dem Mitarbeiter und dem direkten Vorgesetzten überlassen.

In einer Abteilung bei uns hat die Chefin allen ihre Handynummer gegeben und darum gebeten sich per WhatsApp krank zu melden, weil es am einfachsten ist. Wer möchte kann aber natürlich auch anrufen, SMS schicken oder eine Mail.

--- End quote ---


Steht dem Ganzen ja nicht entgegen, wenn es heißt, der direkte Vorgesetzte zu informieren ist, ist egal auf welche Weise, das kann, solange der Chef es akzeptiert, Telefon, E-Mail, SMS, Rauchzeichen, Buschtrommel oder eben WhatsApp sein.

Nur ob der Personalrat alles andere als obsolet deklarieren dürfte, weil es ja WhatsApp gebe, wage ich zu bezweifeln.

Laemat:
nach Hinweis des bDSB ist die Nutzung von Whats app auf unseren dienstlichen Smartphones untersagt worden.

Krankmeldung per Whats app....auf sowas können auch nur Facebook gehirnwaschte kommen ;)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version