Hallo zusammen,
ich benötige heute einmal Schwarmwissen:
In einem Auswahlverfahren um eine höherwertige Stelle war ich unterlegen. Die Absage wurde nicht begründet; ich erhielt jedoch die Information, dass man mich hätte haben wollen. Es sei aber aufgrund des statusrechtlichen Amts nicht möglich gewesen. Der Bewerber, der sich durchsetzen konnte, hatte zuvor die Bewertung nach A 10 / Entgeltgruppe 9c.
Derzeit bin ich auf einer Stelle, die nach IVb, 1a BAT, d. h. Entgeltgruppe 9c bewertet ist. Bei Einführung der Entgeltordnung habe ich aufgrund finanzieller Nachteile lieber die 9b behalten (war wenige Monate vor Stufe 4) und von einem Antrag auf Höhergruppierung abgesehen.
Ist es richtig, dass bei Auswahlverfahren nach der tatsächlichen Vergütung und nicht nach der bisherigen Stellenbewertung ausgewählt wird? Ich vermute, ich war im Auswahlverfahren nur unterlegen, weil ich die E 9c nicht beantragt habe.
Für Ihre/Eure Antworten vielen Dank und herzliche Grüße!