Autor Thema: Auswahlverfahren und statusrechtliches Amt bei der neuen EGO  (Read 2719 times)

VwFrnd

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Hallo zusammen,

ich benötige heute einmal Schwarmwissen:

In einem Auswahlverfahren um eine höherwertige Stelle war ich unterlegen. Die Absage wurde nicht begründet; ich erhielt jedoch die Information, dass man mich hätte haben wollen. Es sei aber aufgrund des statusrechtlichen Amts nicht möglich gewesen. Der Bewerber, der sich durchsetzen konnte, hatte zuvor die Bewertung nach A 10 / Entgeltgruppe 9c.

Derzeit bin ich auf einer Stelle, die nach IVb, 1a BAT, d. h. Entgeltgruppe 9c bewertet ist. Bei Einführung der Entgeltordnung habe ich aufgrund finanzieller Nachteile lieber die 9b behalten (war wenige Monate vor Stufe 4) und von einem Antrag auf Höhergruppierung abgesehen.

Ist es richtig, dass bei Auswahlverfahren nach der tatsächlichen Vergütung und nicht nach der bisherigen Stellenbewertung ausgewählt wird? Ich vermute, ich war im Auswahlverfahren nur unterlegen, weil ich die E 9c nicht beantragt habe.  :(

Für Ihre/Eure Antworten vielen Dank und herzliche Grüße!



Spid

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Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

was_guckst_du

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...die Entscheidung keinen Antrag auf Höhergruppierung von 9b nach 9c zu stellen, war in deinem Fall ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass mit Inkrafttreten der neuen EGO kein finanzieller Nachteil entstehen sollte...diese Wahlmöglichkeit kann nach meinem Verständnis nicht wesentliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung in deinem Fall sein...ich weiß aber, dass einige Arbeitgeber dies anders sehen...ich weiß allerdings auch, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern raten, sich in solchen Fällen an die gewerkschaftliche Rechtsabteilung zu wenden... dies wäre in deinem Fall auch anzuraten oder der Gang zum Fachanwalt...

...da die "Bewerberverfahrensrechte" grundsätzlich zuerst in einem Eilverfahren angegangen werden und hierfür die Frist ab ablehnende Mitteilung kurz ist (ich glaube 14 Tage), dürfte Eile geboten sein....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Nein, sowas ist nicht vorgesehen, warum sollte es?

Aber das wird bei uns halt auch so gemacht. Wer von seiner Eingruppierung "näher" an der ausgeschriebenen Stelle ist, wird bevorzugt. Auch wenn ein Andere auf 9c "verzichtet" hat und deswegen nur 9b ist.