Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Abschnitt XI (Beschäftigte in Gesundheitsberufen) der Entgeltordnung

(1/1)

Hain:
Moin,

in der durchgeschriebenen Fassung TVöD-V des VKA ist der Abschnitt XI in Teil B der Entgeltordnung als [nicht besetzt] ausgewiesen. Im Änderungstarifvertrag Nr. 12 war dieser Abschnitt mit Beschäftigten in Gesundheitsberufen besetzt. Gab es einen neuen Tarifabschluss oder Teilkündigung oder einen anderen Grund, warum diese Tätigkeitsmerkmale nicht mehr ausgewiesen werden?

Grüße
Hain

Spid:
Die durchgeschriebenen Fassungen verzichten in der EGO doch üblicherweise auf solche Abschnitte mit Tätigkeitsmerkmalen, die im jeweiligen Anwendungsbereich des BT nicht vorkommen.

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