Autor Thema: Höhergruppierung beantragen nach neuer Stellenbeschreibung  (Read 5658 times)

tomtom13

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Moin Moin,

meine Verlobte ist momentan in der EG 6 eingruppiert. Im Februar 2019 erhält sie nun erstmalig die Stufe 3. Sie arbeitet als 2014 ausgelernte VFA in der Verwaltung eines städtischen Friedhofes.
Im Februar erhielt sie nun eine angepasste Stellenbeschreibung, wo u.a. die Bearbeitung von Widersprüchen mit aufgenommen wurde. Durch diese Anpassung der Aufgaben sehe ich zumindest die Voraussetzung für höhere Entgeltgruppen für diese Stelle gegeben.

Sie möchte im März nun beim Personalamt erwirken, dass sie in die Entgeltgruppe 7 oder auch 8 höhergruppiert wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie ja dann bei erfolgreichem Ausgang die EG 7 Stufe 3 oder EG 8 Stufe 2, da diese mindestens ihrem momentanen Entgelt der EG 6 Stufe 3 entsprechen.

Ich hoffe ich sehe das so richtig oder gibt es irgendwelche Punkte die ich dabei falsch sehe oder vergessen habe?

Vielen Dank schon einmal.

 

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.

tomtom13

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Zunächst danke für die schnelle Antwort.
Die Tätigkeit hat sich durch die neue Stellenbeschreibung ja nun etwas geändert, eine Anpassung der Eingruppierung ist aber eben nicht erfolgt. Sie, ich und auch ihre Vorgesetzte sehen dies aber so, dass die Stelle mit einer höheren EG bewertet sein müsste, als sie momentan ist.

Wenn der AG einen solchen Antrag oder Anfrage zur Überprüfung trotzdem annimmt, wäre sie also bei einer tatsächlichen Höhergruppierung weiterhin in der Stufe 3, egal welche EG dabei nun herauskommen würde, richtig?

Spid

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Wenn sie zum Zeitpunkt der Höhergruppierung in Stufe 3 war/ist, erfolgt auch die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung in Stufe 3.

Lars73

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Wie ist den der Zeitanteil der Bearbeitung der Widersprüche?

tomtom13

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Wie ist den der Zeitanteil der Bearbeitung der Widersprüche?

In der Stellenbeschreibung sind drei Arbeitsvorgänge angegeben als Oberpunkte, welche im Einzelnen dann in auszuübende Tätigkeiten unterteilt sind.
Der Oberpunkt Friedhofsverwaltung ist unterteilt in vier auszuübende Tätigkeiten, wobei einer davon das Erstellen von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden bzgl. der Satzungen.
Der Oberpunkt Friedhofsverwaltung ist mit 40 % Zeitanteil angegeben.

nichts_tun

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Nur weil jemand Widersprüche bearbeitet bzw. zu bearbeiten hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass eine höhere Entgeltgruppe damit verbunden ist.

Den Arbeitsvorgang "Friedhofsverwaltung" würde ich mit "gründlichen Fachkenntnissen" (= EG 5) bewerten. Sofern der Friedhof groß und vielgestaltig ist (verschiedene Grabanlagen, Ehrengräber mit entsprechenden Gebührentatbeständen etc.) sowie mit Bearbeitung der Widersprüche, sind die gründlichen u. vielseitigen Fachkenntnisse möglich.

Im Übrigen fehlen noch 60% der auszuübenden Tätigkeiten.

Spid

  • Gast
Ich sehe zudem nicht, daß der AG zutreffend AV gebildet hätte.