Zunächst danke für die schnelle Antwort.
Die Tätigkeit hat sich durch die neue Stellenbeschreibung ja nun etwas geändert, eine Anpassung der Eingruppierung ist aber eben nicht erfolgt. Sie, ich und auch ihre Vorgesetzte sehen dies aber so, dass die Stelle mit einer höheren EG bewertet sein müsste, als sie momentan ist.
Wenn der AG einen solchen Antrag oder Anfrage zur Überprüfung trotzdem annimmt, wäre sie also bei einer tatsächlichen Höhergruppierung weiterhin in der Stufe 3, egal welche EG dabei nun herauskommen würde, richtig?