Autor Thema: Abordnung Stadt->Land  (Read 2539 times)

Pelzo

  • Gast
Abordnung Stadt->Land
« am: 22.02.2019 16:45 »
Hallo,

ich befinde mich in einem Dauerarbeitsverhältnis (nach TvÖD) bei einer Stadt (BW).

Für ein sehr interessantes Projekt könnte ich zwei Jahre im Wege der Abordnung zu einem Ministerium (BW).

Was hat mein Arbeitgeber davon, wenn ich zwei Jahre zum Land abgeordnet werde? Ich vermute, gar nichts?

Sjuda

  • Jr. Member
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  • Beiträge: 93
Antw:Abordnung Stadt->Land
« Antwort #1 am: 25.02.2019 08:06 »
Unter Umständen hat er doch etwas davon.

Vielleicht ist man froh, dich zwei Jahre los zu sein, weil du bei Vorgesetzten und Kollegen unbeliebt oder einfach nur unfähig bist. Ohne Vertretung bzw. Nachbesetzung würde man dabei auch Geld sparen. Vielleicht aber erhofft man sich aber nach deiner Rückkehr einen Mitarbeiter mit neuen Erfahrungen, die auch für die Stadt nützlich sein könnten.

Die Frage wird dir hier wohl niemand konkret beantworten können. Zumindest nicht ohne weitere Angaben...  ::)

Pelzo

  • Gast
Antw:Abordnung Stadt->Land
« Antwort #2 am: 27.02.2019 09:35 »
 Mir geht es eher darum, ob im Falle einer Abordnung zum Beispiel eine Art Kompensationsleistung durch das Land gezahlt wird.   Immerhin verursacht es ja auch Aufwand, zum Beispiel eine Zwischenbesetzung.