Autor Thema: Prozentuale Anteile einer höherwertigen Tätigkeit nachweisen  (Read 8517 times)

IT-Guy

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Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand in dem Bereich ja schon einmal Erfahrungen gesammelt...

Ich bin aktuell nach TVöD E9b eingruppiert. Es handelt sich um die EGO IT.
Meine ausgeführten und vom Chef übertragenen Tätigkeiten setzten sich aus Tätigkeitsmerkmalen der EG8 - EG11 zusammen.

Nun hatte ich eine längere Disskussion mit meinem Chef warum ich denn E9b habe und meine Kollegen mit den selben Aufgaben alle 10 oder 11.
Das Ergebnis war, die porzentuale Verteilung.

Die EGO spricht ja meist von 1/3 aus der vorherigen EG heraushebt.
Auf dem Papier sieht dass dann so aus, dass die Tätigkeit  meiner Kollegen z.B.
40% E10, 10% E11, 20% E8 und 30% E9b beträgt und damit in der Summe eine E10 gerechtfertigt ist.
Bei mir wäre es dann
10% E10, 10% E11, 20% E8 und 60% E9b wodurch nur eine E9b gerechtfertigt ist.

In der Realität machen wir aber alle das Gleiche zu gleichen Zeitanteilen.

Wie kann man denn nachweisen, was die wirklich ausgeführte Tätigkeit ist um sich anschließen auch auf die Eingruppierung zu berufen bzw. wie verhindert man, dass der Arbeitgeber einem E11 Aufgaben überträgt aber nur E9b zahlt weil er die prozentuale Aufteilung so drehen kann wie es ihm passt, da er ja die Aufgaben vergeben kann wie er möchte.

Einen Gang zum Arbeitsgericht halte ich hier für nicht Zielführend, da ich ja keine Grundlage für eine Höhergruppierung habe, wenn die mir übertragenen Aufgaben auf dem Papier nur eine E9b sind und ich nicht das Gegenteil beweisen kann bzw. der Arbeitgeber das jeder Zeit so drehen kann, dass am Ende E9b raus kommt.

Das ist m.M. nach eine echte Lücke in der EGO IT.
M.m nach sollte einfach die Aufgabe mit der höchsten Wertigkeit die EG Vorgeben (egal ob 5%, 10% oder 50%), da diese ja auch die notwendige Qualifikation des Mitarbeiters wiederspiegelt.
 


Spid

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Es gibt keine EGO IT. Ich vermag in der Schilderung, die die zugrundeliegende Systematik der EGO wie auch der zuvor Jahrzehnte geltenden VergO zwar ungelenk, aber im Kern zutreffend darstellt, nicht erkennen, wo die behauptete „Lücke“ liegen soll.

Tagelöhner

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Du bist -wie so oft im Öffentlichen Dienst- ein Opfer der haushaltsrechtlichen Vorgaben (Stellenplan), sprich es gibt sehr wahrscheinlich keine weiteren freien E10/E11-Stellen um Dich danach zu bezahlen. Dein AG passt die Stellenbeschreibung immerhin sogar so an, dass nach deren Bewertung offensichtlich die korrekte Eingruppierung für Dich heraus kommt.

Daher ist es jetzt schlicht Dein eigenes Problem, wenn im Arbeitsalltag bei euch alle das Gleiche machen. Du hast streng genommen nur das zu tun, was in Deiner Stellenbeschreibung steht. Übernimmst Du zusätzliche höherwertigere Tätigkeiten, ist das schön für den Arbeitgeber. Vielleicht auch für Dich, weil Dir das mehr Spaß macht oder Du damit bessere Berufserfahrung sammelst.

Mein Tipp: Verlange eine Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeiten vergleichbar zu Deinen Kollegen, oder mach das Problem zum Problem Deines Arbeitgebers indem Du tatsächlich nur noch so arbeitest, wie es die Stellenbeschreibung vorgibt. Dann müssen Deine Kollegen schlicht und einfach wieder mehr der höherwertigeren Tätigkeiten selber übernehmen, wofür sie auch höher eingruppiert sind. Lass Dich nicht übervorteilen...
« Last Edit: 23.02.2019 10:57 von Tagelöhner »

MoinMoin

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Ergänzend dazu: Einfach mal selber seine AV mit Zeitanteilen dokumentieren. Denn damit kann man durchaus vor Gericht etwas bewirken, bzw. dann weiß man auch, wann man die Maus fallen lassen muss.

IT-Guy

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Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Es gibt keine EGO IT. Ich vermag in der Schilderung, die die zugrundeliegende Systematik der EGO wie auch der zuvor Jahrzehnte geltenden VergO zwar ungelenk, aber im Kern zutreffend darstellt, nicht erkennen, wo die behauptete „Lücke“ liegen soll.

Dann nenn sie von mir aus Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes im bereich VKA - Tätigkeitsmerkmale IT. Im Endeffekt weiß jeder (und auch du) was gemeint ist.

Die Lücke besteht meiner Meinung nach darin, dass die EGO wohl dafür da ist um eine Grundlage für die Eingruppierung von Mitarbeitern zu haben um eine Bezahlung entsprechend der ausgeführten Tätigkeit zu gewährleisten.
Da die ausgeführte Tätigkeit jedoch nicht fix definiert ist, sondern lediglich prozentuale Anteile genannt sind, welche der Arbeitgeber drehen kann wie er möchte, da er eben diese definiert entsteht eine große Zone in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verarschen kann, da es für diesen nicht so leicht ist nachzuweisen wieviel % seiner Arbeitszeit er mit welchen Arbeitsvorgängen verbringt, vor allem wenn diese fließen zwischen mehrere Entgeltgruppen sind.
Es ist eben nicht so einfach nachzuweisen, dass man 40% Tätigkeiten einer E10 ausführt um diese auch zu bekommen und nicht nur 30%.

Was ist das denn, wenn ich beispielsweise ein Konzept zum Einsatz von Container-Technology erarbeiten soll, wo ich recherchieren muss  (Keine - E8 oder ggf. zusätzliche Fachkenntnisse - E9a), das ganze ins Konzept unserer Umgebung denken muss (umfassende Fachkenntnisse - E9b) und dann dafür noch ein breites Spektrum an IT-Wissen brauche um es ordentlich zu Konzeptionieren bspw. im Bereich Security, Netzwerkintegration, etc. ( vergleichbar Studium - E10) und wann ist denn meine Leistung so besonders, dass diese sich zu einem Drittel aus der E10 heraushebt (E11) und das ganze über 3 Monate machen mit variablen Zeitanteilen der einzelnen Untertätigkeiten.

Das kann nun mal kaum jemand korrekt bewerten, da ich selber nicht einmal beziffern könnten wie viel Zeit welcher Arbeitsvorgang, welcher Entgeltgruppe ausmacht und das ggf. je nach Jahr und Projektvielfalt variiert.

Du bist -wie so oft im Öffentlichen Dienst- ein Opfer der haushaltsrechtlichen Vorgaben (Stellenplan), sprich es gibt sehr wahrscheinlich keine weiteren freien E10/E11-Stellen um Dich danach zu bezahlen. Dein AG passt die Stellenbeschreibung immerhin sogar so an, dass nach deren Bewertung offensichtlich die korrekte Eingruppierung für Dich heraus kommt.

Stellen haben wir, dass ist nicht das Problem. Ich habe eher einen sehr ehrgeizigen direkten Vorgesetzten, welcher dadurch glänzen will, dass seine Personalkosten so gering sind.
Bei uns läuft die Höhergruppierung aktuell so, dass der direkte Vorgesetzte einmal im Jahr der Personalstelle meldet, welche Mitarbeiter eine Höhergruppierung, Zulage, Stufensteigerung, oder Sonstiges bekommen sollen und diese setzt dass dann um. Dies ergibt sich meist vorher aus einer Gehaltsverhandlung.

Daher ist es jetzt schlicht Dein eigenes Problem, wenn im Arbeitsalltag bei euch alle das Gleiche machen. Du hast streng genommen nur das zu tun, was in Deiner Stellenbeschreibung steht.
Es existieren bei uns keine schriftlichen Stellenbeschreibungen. Es ist angedacht, diese bis 2021 fertig zu haben.
Die Tätigkeiten werden mündlich übertragen.

Übernimmst Du zusätzliche höherwertigere Tätigkeiten, ist das schön für den Arbeitgeber. Vielleicht auch für Dich, weil Dir das mehr Spaß macht oder Du damit bessere Berufserfahrung sammelst.
Das ist der Grund warum ich diese überhaupt noch ausführe, einer der Gründe warum ich in den öffentlichen Dienst gegangen bin, war jedoch eigentlich die "klar definierte Eingruppierungsregelung und das geringere Risiko vom Arbeitgeber ausgebeutet zu werden, da keine Gewinnorientierung/optimierung"

Mein Tipp: Verlange eine Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeiten vergleichbar zu Deinen Kollegen, oder mach das Problem zum Problem Deines Arbeitgebers indem Du tatsächlich nur noch so arbeitest, wie es die Stellenbeschreibung vorgibt. Dann müssen Deine Kollegen schlicht und einfach wieder mehr der höherwertigeren Tätigkeiten selber übernehmen, wofür sie auch höher eingruppiert sind. Lass Dich nicht übervorteilen...

Das Problem ist, wo liegt denn der unterschied zwischen 25% höherwertige Tätigkeit und 35%.
Es gibt Tage da fallen nur Tätigkeiten der E8 an und Tage da fallen nur Tätigkeiten der E11 an.
Ich denke das geht nur, wie MoinMoin beschrieben hat, indem man jeden Tag exakt dokumentiert was man tut für mindestens 1 Jahr und das hat nicht mal zwingen eine Erfolgsgarantie, da die Aufgaben ja jeder Zeit geändert werden können und es keine Besitzstandsgarantie gibt.

Wir haben teilweise Teamleiter in der E9/E10 mit einem Team voller E11/E12 Mitarbeiter, welchen angedroht wurde ihr Team einfach aufzulösen, wenn sie die E13 die ihnen nach EGO zu stehen würde einfordern bzw. einen Kollegen, welcher vorm Arbeitsgericht sich seine E11 rückwirkend eingeklagt hat (für 2 Jahre) und anschließend einfach von unserer Geschäftsleitung neue Aufgaben im Bereich E9 bekommen hat und herabgruppiert wurde (vermutlich bis einer von beiden das Unternehmen verlässt)

Ich denke (zumindest in unserem Unternehmen), dass die Ego nur etwas bewirken würde, wenn diese klarer definiert ist und man nicht um jede Formulierung einen Rechtstreit führen muss und die zeitlichen Anteile an der Tätigkeit entfallen. Die Gruppen 6-8 sind ja O.K. aber danach wird es sehr schwammig.
« Last Edit: 23.02.2019 23:36 von IT-Guy »

Spid

  • Gast
Dein fundamentaler Irrtum liegt bereits in der Annahme eines Zusammenhangs zwischen ausgeübter Tätigkeit und Eingruppierung. Ich empfehle dazu §12 TVÖD. Die auszuübende Tätigkeit muß schriftlich vorliegen (§2 NachwG). Der nächste Irrtum besteht dann in der Annahme, man könne weder Zeitanteile ermitteln noch daraus die zutreffende Eingruppierung bestimmen. Das hat man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bereits getan, bevor Du geboren wurdest. Es gibt dazu eine jahrzehntelange Rechtsprechung. Die Eingruppierung ist absolut eindeutig definiert - wie jeder zivilrechtliche Anspruch muß sie jedoch ggfs. gegen den Anspruchsgegner durchgesetzt werden. Es sei noch darauf verwiesen, daß eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist. Wer mithin vor Gericht eine E11 erstritten hat, dem dürfen dann nicht einseitig Tätigkeiten übertragen werden, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führen. Auch die anderen geschilderten Drohungen laufen deshalb ins Leere. Ich vertrete im übrigen die Auffassung, daß ein AG, der über die Eingruppierung von TB irrt, in den meisten Fällen entweder unfähig oder kriminell ist - und gerade in der derzeitigen Arbeitsmarktlage erschließt sich mir nicht, warum man sich an einen solchen AG verdingt.

MoinMoin

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Da die ausgeführte Tätigkeit jedoch nicht fix definiert ist, sondern lediglich prozentuale Anteile genannt sind, welche der Arbeitgeber drehen kann wie er möchte, da er eben diese definiert entsteht eine große Zone in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verarschen kann, da es für diesen nicht so leicht ist nachzuweisen wieviel % seiner Arbeitszeit er mit welchen Arbeitsvorgängen verbringt, vor allem wenn diese fließen zwischen mehrere Entgeltgruppen sind.
Nein, da ist nichts fließend. Es gibt auch bei dir sicherlich nur eine handvoll Arbeitsvorgänge. Und ja: Ein AG könnte ein paar wissenschaftlichen Mitarbeiter zu 45 % als WiMi (E13) und zu 55 Prozent als Putzhilfe (E3) einstellen. Die Bezahlung wäre E3 und trotzdem wären WiMi Tätigkeiten gemacht.
Zitat
Es ist eben nicht so einfach nachzuweisen, dass man 40% Tätigkeiten einer E10 ausführt um diese auch zu bekommen und nicht nur 30%.
Nein, ganz einfach: Arbeitsvorgänge feststellen und Zeiten aufschreiben.
Zitat
Was ist das denn, wenn ich beispielsweise ein Konzept zum Einsatz von Container-Technology erarbeiten soll, wo ich recherchieren muss  (Keine - E8 oder ggf. zusätzliche Fachkenntnisse - E9a), das ganze ins Konzept unserer Umgebung denken muss (umfassende Fachkenntnisse - E9b) und dann dafür noch ein breites Spektrum an IT-Wissen brauche um es ordentlich zu Konzeptionieren bspw. im Bereich Security, Netzwerkintegration, etc. ( vergleichbar Studium - E10) und wann ist denn meine Leistung so besonders, dass diese sich zu einem Drittel aus der E10 heraushebt (E11) und das ganze über 3 Monate machen mit variablen Zeitanteilen der einzelnen Untertätigkeiten

Das kann nun mal kaum jemand korrekt bewerten, da ich selber nicht einmal beziffern könnten wie viel Zeit welcher Arbeitsvorgang, welcher Entgeltgruppe ausmacht und das ggf. je nach Jahr und Projektvielfalt variiert..
Hier liegt mEn dein Kernirrtum: Es ist ein einziger AV: "Konzept zum Einsatz von Container-Technology"=Erstellung von komplexen Konzeption. Mithin würde ich den sogar in der E13 (Dipl./Master Informatiker) verordnen.
Zitat

Es existieren bei uns keine schriftlichen Stellenbeschreibungen. Es ist angedacht, diese bis 2021 fertig zu haben.
Die Tätigkeiten werden mündlich übertragen.
Die man sodann umgehend verschriftlicht in Form einer Gesprächsnotiz, welche man sich von dem AG (also der Personalstelle) bestätigen lässt, ob dieses neue auszuübenden Tätigketien sind. Und vorher macht man nichts in der Richtung, sondern lässt den Chef auflaufen. Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Zitat

Wir haben teilweise Teamleiter in der E9/E10 mit einem Team voller E11/E12 Mitarbeiter, welchen angedroht wurde ihr Team einfach aufzulösen, wenn sie die E13 die ihnen nach EGO zu stehen würde einfordern bzw. einen Kollegen, welcher vorm Arbeitsgericht sich seine E11 rückwirkend eingeklagt hat (für 2 Jahre) und anschließend einfach von unserer Geschäftsleitung neue Aufgaben im Bereich E9 bekommen hat und herabgruppiert wurde (vermutlich bis einer von beiden das Unternehmen verlässt)
Sofern man eben vorher schriftlich Fixiert bekommen hat, dass man diese Tätigkeiten auszuüben hat, können die hinter auflösen was sie wollen, müssen dann weiter zahlen. Hat der Kollege schon eine weitere Klage am laufen, dass er seine E11 bekommt?

Und zu guter Letzt: Komisch, was die Menschen so im öD hält, gibt es keinen anderen AG in dem Dorf wo ihr lebt?

nichts_tun

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Stellen haben wir, dass ist nicht das Problem. Ich habe eher einen sehr ehrgeizigen direkten Vorgesetzten, welcher dadurch glänzen will, dass seine Personalkosten so gering sind.
Bei uns läuft die Höhergruppierung aktuell so, dass der direkte Vorgesetzte einmal im Jahr der Personalstelle meldet, welche Mitarbeiter eine Höhergruppierung, Zulage, Stufensteigerung, oder Sonstiges bekommen sollen und diese setzt dass dann um. Dies ergibt sich meist vorher aus einer Gehaltsverhandlung.

Stufensteigerung finden unabhängig von Einschätzungen direkter Vorgesetzter statt, es sei denn, es handelt sich um Stufenlaufzeitverkürzungen oder -verlängerungen.
Wie können denn Höhergruppierungen stattfinden, wenn gar nicht beschrieben ist, welche Tätigkeiten auszuüben sind?

Kurzum, ich würde ernsthaft in Betracht ziehen bei diesem AG nicht mehr zu arbeiten, zumal für IT-Fachkräfte allenthalben offene Türen bei anderen AGs bestehen. Offenkundig wird bei deinem AG nicht verstanden, wie das Tarifrecht anzuwenden ist, das aber ist nicht der Entgeltordnung anzulasten, sondern - wie bereits meine Vorredner verlautbarten - der Unfähigkeit oder Kriminalität deines AGs geschuldet.