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Prozentuale Anteile einer höherwertigen Tätigkeit nachweisen

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IT-Guy:
Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand in dem Bereich ja schon einmal Erfahrungen gesammelt...

Ich bin aktuell nach TVöD E9b eingruppiert. Es handelt sich um die EGO IT.
Meine ausgeführten und vom Chef übertragenen Tätigkeiten setzten sich aus Tätigkeitsmerkmalen der EG8 - EG11 zusammen.

Nun hatte ich eine längere Disskussion mit meinem Chef warum ich denn E9b habe und meine Kollegen mit den selben Aufgaben alle 10 oder 11.
Das Ergebnis war, die porzentuale Verteilung.

Die EGO spricht ja meist von 1/3 aus der vorherigen EG heraushebt.
Auf dem Papier sieht dass dann so aus, dass die Tätigkeit  meiner Kollegen z.B.
40% E10, 10% E11, 20% E8 und 30% E9b beträgt und damit in der Summe eine E10 gerechtfertigt ist.
Bei mir wäre es dann
10% E10, 10% E11, 20% E8 und 60% E9b wodurch nur eine E9b gerechtfertigt ist.

In der Realität machen wir aber alle das Gleiche zu gleichen Zeitanteilen.

Wie kann man denn nachweisen, was die wirklich ausgeführte Tätigkeit ist um sich anschließen auch auf die Eingruppierung zu berufen bzw. wie verhindert man, dass der Arbeitgeber einem E11 Aufgaben überträgt aber nur E9b zahlt weil er die prozentuale Aufteilung so drehen kann wie es ihm passt, da er ja die Aufgaben vergeben kann wie er möchte.

Einen Gang zum Arbeitsgericht halte ich hier für nicht Zielführend, da ich ja keine Grundlage für eine Höhergruppierung habe, wenn die mir übertragenen Aufgaben auf dem Papier nur eine E9b sind und ich nicht das Gegenteil beweisen kann bzw. der Arbeitgeber das jeder Zeit so drehen kann, dass am Ende E9b raus kommt.

Das ist m.M. nach eine echte Lücke in der EGO IT.
M.m nach sollte einfach die Aufgabe mit der höchsten Wertigkeit die EG Vorgeben (egal ob 5%, 10% oder 50%), da diese ja auch die notwendige Qualifikation des Mitarbeiters wiederspiegelt.
 

Spid:
Es gibt keine EGO IT. Ich vermag in der Schilderung, die die zugrundeliegende Systematik der EGO wie auch der zuvor Jahrzehnte geltenden VergO zwar ungelenk, aber im Kern zutreffend darstellt, nicht erkennen, wo die behauptete „Lücke“ liegen soll.

Tagelöhner:
Du bist -wie so oft im Öffentlichen Dienst- ein Opfer der haushaltsrechtlichen Vorgaben (Stellenplan), sprich es gibt sehr wahrscheinlich keine weiteren freien E10/E11-Stellen um Dich danach zu bezahlen. Dein AG passt die Stellenbeschreibung immerhin sogar so an, dass nach deren Bewertung offensichtlich die korrekte Eingruppierung für Dich heraus kommt.

Daher ist es jetzt schlicht Dein eigenes Problem, wenn im Arbeitsalltag bei euch alle das Gleiche machen. Du hast streng genommen nur das zu tun, was in Deiner Stellenbeschreibung steht. Übernimmst Du zusätzliche höherwertigere Tätigkeiten, ist das schön für den Arbeitgeber. Vielleicht auch für Dich, weil Dir das mehr Spaß macht oder Du damit bessere Berufserfahrung sammelst.

Mein Tipp: Verlange eine Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeiten vergleichbar zu Deinen Kollegen, oder mach das Problem zum Problem Deines Arbeitgebers indem Du tatsächlich nur noch so arbeitest, wie es die Stellenbeschreibung vorgibt. Dann müssen Deine Kollegen schlicht und einfach wieder mehr der höherwertigeren Tätigkeiten selber übernehmen, wofür sie auch höher eingruppiert sind. Lass Dich nicht übervorteilen...

MoinMoin:
Ergänzend dazu: Einfach mal selber seine AV mit Zeitanteilen dokumentieren. Denn damit kann man durchaus vor Gericht etwas bewirken, bzw. dann weiß man auch, wann man die Maus fallen lassen muss.

IT-Guy:
Erstmal vielen Dank für die Antworten!


--- Zitat von: Spid am 23.02.2019 10:21 ---Es gibt keine EGO IT. Ich vermag in der Schilderung, die die zugrundeliegende Systematik der EGO wie auch der zuvor Jahrzehnte geltenden VergO zwar ungelenk, aber im Kern zutreffend darstellt, nicht erkennen, wo die behauptete „Lücke“ liegen soll.

--- End quote ---

Dann nenn sie von mir aus Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes im bereich VKA - Tätigkeitsmerkmale IT. Im Endeffekt weiß jeder (und auch du) was gemeint ist.

Die Lücke besteht meiner Meinung nach darin, dass die EGO wohl dafür da ist um eine Grundlage für die Eingruppierung von Mitarbeitern zu haben um eine Bezahlung entsprechend der ausgeführten Tätigkeit zu gewährleisten.
Da die ausgeführte Tätigkeit jedoch nicht fix definiert ist, sondern lediglich prozentuale Anteile genannt sind, welche der Arbeitgeber drehen kann wie er möchte, da er eben diese definiert entsteht eine große Zone in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verarschen kann, da es für diesen nicht so leicht ist nachzuweisen wieviel % seiner Arbeitszeit er mit welchen Arbeitsvorgängen verbringt, vor allem wenn diese fließen zwischen mehrere Entgeltgruppen sind.
Es ist eben nicht so einfach nachzuweisen, dass man 40% Tätigkeiten einer E10 ausführt um diese auch zu bekommen und nicht nur 30%.

Was ist das denn, wenn ich beispielsweise ein Konzept zum Einsatz von Container-Technology erarbeiten soll, wo ich recherchieren muss  (Keine - E8 oder ggf. zusätzliche Fachkenntnisse - E9a), das ganze ins Konzept unserer Umgebung denken muss (umfassende Fachkenntnisse - E9b) und dann dafür noch ein breites Spektrum an IT-Wissen brauche um es ordentlich zu Konzeptionieren bspw. im Bereich Security, Netzwerkintegration, etc. ( vergleichbar Studium - E10) und wann ist denn meine Leistung so besonders, dass diese sich zu einem Drittel aus der E10 heraushebt (E11) und das ganze über 3 Monate machen mit variablen Zeitanteilen der einzelnen Untertätigkeiten.

Das kann nun mal kaum jemand korrekt bewerten, da ich selber nicht einmal beziffern könnten wie viel Zeit welcher Arbeitsvorgang, welcher Entgeltgruppe ausmacht und das ggf. je nach Jahr und Projektvielfalt variiert.


--- Zitat von: Tagelöhner am 23.02.2019 10:47 ---Du bist -wie so oft im Öffentlichen Dienst- ein Opfer der haushaltsrechtlichen Vorgaben (Stellenplan), sprich es gibt sehr wahrscheinlich keine weiteren freien E10/E11-Stellen um Dich danach zu bezahlen. Dein AG passt die Stellenbeschreibung immerhin sogar so an, dass nach deren Bewertung offensichtlich die korrekte Eingruppierung für Dich heraus kommt.

--- End quote ---

Stellen haben wir, dass ist nicht das Problem. Ich habe eher einen sehr ehrgeizigen direkten Vorgesetzten, welcher dadurch glänzen will, dass seine Personalkosten so gering sind.
Bei uns läuft die Höhergruppierung aktuell so, dass der direkte Vorgesetzte einmal im Jahr der Personalstelle meldet, welche Mitarbeiter eine Höhergruppierung, Zulage, Stufensteigerung, oder Sonstiges bekommen sollen und diese setzt dass dann um. Dies ergibt sich meist vorher aus einer Gehaltsverhandlung.


--- Zitat von: Tagelöhner am 23.02.2019 10:47 ---Daher ist es jetzt schlicht Dein eigenes Problem, wenn im Arbeitsalltag bei euch alle das Gleiche machen. Du hast streng genommen nur das zu tun, was in Deiner Stellenbeschreibung steht.

--- End quote ---
Es existieren bei uns keine schriftlichen Stellenbeschreibungen. Es ist angedacht, diese bis 2021 fertig zu haben.
Die Tätigkeiten werden mündlich übertragen.


--- Zitat von: Tagelöhner am 23.02.2019 10:47 ---Übernimmst Du zusätzliche höherwertigere Tätigkeiten, ist das schön für den Arbeitgeber. Vielleicht auch für Dich, weil Dir das mehr Spaß macht oder Du damit bessere Berufserfahrung sammelst.

--- End quote ---
Das ist der Grund warum ich diese überhaupt noch ausführe, einer der Gründe warum ich in den öffentlichen Dienst gegangen bin, war jedoch eigentlich die "klar definierte Eingruppierungsregelung und das geringere Risiko vom Arbeitgeber ausgebeutet zu werden, da keine Gewinnorientierung/optimierung"


--- Zitat von: Tagelöhner am 23.02.2019 10:47 ---Mein Tipp: Verlange eine Änderung Deiner auszuübenden Tätigkeiten vergleichbar zu Deinen Kollegen, oder mach das Problem zum Problem Deines Arbeitgebers indem Du tatsächlich nur noch so arbeitest, wie es die Stellenbeschreibung vorgibt. Dann müssen Deine Kollegen schlicht und einfach wieder mehr der höherwertigeren Tätigkeiten selber übernehmen, wofür sie auch höher eingruppiert sind. Lass Dich nicht übervorteilen...

--- End quote ---

Das Problem ist, wo liegt denn der unterschied zwischen 25% höherwertige Tätigkeit und 35%.
Es gibt Tage da fallen nur Tätigkeiten der E8 an und Tage da fallen nur Tätigkeiten der E11 an.
Ich denke das geht nur, wie MoinMoin beschrieben hat, indem man jeden Tag exakt dokumentiert was man tut für mindestens 1 Jahr und das hat nicht mal zwingen eine Erfolgsgarantie, da die Aufgaben ja jeder Zeit geändert werden können und es keine Besitzstandsgarantie gibt.

Wir haben teilweise Teamleiter in der E9/E10 mit einem Team voller E11/E12 Mitarbeiter, welchen angedroht wurde ihr Team einfach aufzulösen, wenn sie die E13 die ihnen nach EGO zu stehen würde einfordern bzw. einen Kollegen, welcher vorm Arbeitsgericht sich seine E11 rückwirkend eingeklagt hat (für 2 Jahre) und anschließend einfach von unserer Geschäftsleitung neue Aufgaben im Bereich E9 bekommen hat und herabgruppiert wurde (vermutlich bis einer von beiden das Unternehmen verlässt)

Ich denke (zumindest in unserem Unternehmen), dass die Ego nur etwas bewirken würde, wenn diese klarer definiert ist und man nicht um jede Formulierung einen Rechtstreit führen muss und die zeitlichen Anteile an der Tätigkeit entfallen. Die Gruppen 6-8 sind ja O.K. aber danach wird es sehr schwammig.

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