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Prozentuale Anteile einer höherwertigen Tätigkeit nachweisen

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Spid:
Dein fundamentaler Irrtum liegt bereits in der Annahme eines Zusammenhangs zwischen ausgeübter Tätigkeit und Eingruppierung. Ich empfehle dazu §12 TVÖD. Die auszuübende Tätigkeit muß schriftlich vorliegen (§2 NachwG). Der nächste Irrtum besteht dann in der Annahme, man könne weder Zeitanteile ermitteln noch daraus die zutreffende Eingruppierung bestimmen. Das hat man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bereits getan, bevor Du geboren wurdest. Es gibt dazu eine jahrzehntelange Rechtsprechung. Die Eingruppierung ist absolut eindeutig definiert - wie jeder zivilrechtliche Anspruch muß sie jedoch ggfs. gegen den Anspruchsgegner durchgesetzt werden. Es sei noch darauf verwiesen, daß eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist. Wer mithin vor Gericht eine E11 erstritten hat, dem dürfen dann nicht einseitig Tätigkeiten übertragen werden, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führen. Auch die anderen geschilderten Drohungen laufen deshalb ins Leere. Ich vertrete im übrigen die Auffassung, daß ein AG, der über die Eingruppierung von TB irrt, in den meisten Fällen entweder unfähig oder kriminell ist - und gerade in der derzeitigen Arbeitsmarktlage erschließt sich mir nicht, warum man sich an einen solchen AG verdingt.

MoinMoin:

--- Zitat von: IT-Guy am 23.02.2019 23:24 ---Da die ausgeführte Tätigkeit jedoch nicht fix definiert ist, sondern lediglich prozentuale Anteile genannt sind, welche der Arbeitgeber drehen kann wie er möchte, da er eben diese definiert entsteht eine große Zone in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verarschen kann, da es für diesen nicht so leicht ist nachzuweisen wieviel % seiner Arbeitszeit er mit welchen Arbeitsvorgängen verbringt, vor allem wenn diese fließen zwischen mehrere Entgeltgruppen sind.
--- End quote ---
Nein, da ist nichts fließend. Es gibt auch bei dir sicherlich nur eine handvoll Arbeitsvorgänge. Und ja: Ein AG könnte ein paar wissenschaftlichen Mitarbeiter zu 45 % als WiMi (E13) und zu 55 Prozent als Putzhilfe (E3) einstellen. Die Bezahlung wäre E3 und trotzdem wären WiMi Tätigkeiten gemacht.

--- Zitat ---Es ist eben nicht so einfach nachzuweisen, dass man 40% Tätigkeiten einer E10 ausführt um diese auch zu bekommen und nicht nur 30%.

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Nein, ganz einfach: Arbeitsvorgänge feststellen und Zeiten aufschreiben.

--- Zitat ---Was ist das denn, wenn ich beispielsweise ein Konzept zum Einsatz von Container-Technology erarbeiten soll, wo ich recherchieren muss  (Keine - E8 oder ggf. zusätzliche Fachkenntnisse - E9a), das ganze ins Konzept unserer Umgebung denken muss (umfassende Fachkenntnisse - E9b) und dann dafür noch ein breites Spektrum an IT-Wissen brauche um es ordentlich zu Konzeptionieren bspw. im Bereich Security, Netzwerkintegration, etc. ( vergleichbar Studium - E10) und wann ist denn meine Leistung so besonders, dass diese sich zu einem Drittel aus der E10 heraushebt (E11) und das ganze über 3 Monate machen mit variablen Zeitanteilen der einzelnen Untertätigkeiten

Das kann nun mal kaum jemand korrekt bewerten, da ich selber nicht einmal beziffern könnten wie viel Zeit welcher Arbeitsvorgang, welcher Entgeltgruppe ausmacht und das ggf. je nach Jahr und Projektvielfalt variiert..
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Hier liegt mEn dein Kernirrtum: Es ist ein einziger AV: "Konzept zum Einsatz von Container-Technology"=Erstellung von komplexen Konzeption. Mithin würde ich den sogar in der E13 (Dipl./Master Informatiker) verordnen.

--- Zitat ---
Es existieren bei uns keine schriftlichen Stellenbeschreibungen. Es ist angedacht, diese bis 2021 fertig zu haben.
Die Tätigkeiten werden mündlich übertragen.
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Die man sodann umgehend verschriftlicht in Form einer Gesprächsnotiz, welche man sich von dem AG (also der Personalstelle) bestätigen lässt, ob dieses neue auszuübenden Tätigketien sind. Und vorher macht man nichts in der Richtung, sondern lässt den Chef auflaufen. Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

--- Zitat ---
Wir haben teilweise Teamleiter in der E9/E10 mit einem Team voller E11/E12 Mitarbeiter, welchen angedroht wurde ihr Team einfach aufzulösen, wenn sie die E13 die ihnen nach EGO zu stehen würde einfordern bzw. einen Kollegen, welcher vorm Arbeitsgericht sich seine E11 rückwirkend eingeklagt hat (für 2 Jahre) und anschließend einfach von unserer Geschäftsleitung neue Aufgaben im Bereich E9 bekommen hat und herabgruppiert wurde (vermutlich bis einer von beiden das Unternehmen verlässt)

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Sofern man eben vorher schriftlich Fixiert bekommen hat, dass man diese Tätigkeiten auszuüben hat, können die hinter auflösen was sie wollen, müssen dann weiter zahlen. Hat der Kollege schon eine weitere Klage am laufen, dass er seine E11 bekommt?

Und zu guter Letzt: Komisch, was die Menschen so im öD hält, gibt es keinen anderen AG in dem Dorf wo ihr lebt?

nichts_tun:

--- Zitat von: IT-Guy am 23.02.2019 23:24 ---Stellen haben wir, dass ist nicht das Problem. Ich habe eher einen sehr ehrgeizigen direkten Vorgesetzten, welcher dadurch glänzen will, dass seine Personalkosten so gering sind.
Bei uns läuft die Höhergruppierung aktuell so, dass der direkte Vorgesetzte einmal im Jahr der Personalstelle meldet, welche Mitarbeiter eine Höhergruppierung, Zulage, Stufensteigerung, oder Sonstiges bekommen sollen und diese setzt dass dann um. Dies ergibt sich meist vorher aus einer Gehaltsverhandlung.

--- End quote ---

Stufensteigerung finden unabhängig von Einschätzungen direkter Vorgesetzter statt, es sei denn, es handelt sich um Stufenlaufzeitverkürzungen oder -verlängerungen.
Wie können denn Höhergruppierungen stattfinden, wenn gar nicht beschrieben ist, welche Tätigkeiten auszuüben sind?

Kurzum, ich würde ernsthaft in Betracht ziehen bei diesem AG nicht mehr zu arbeiten, zumal für IT-Fachkräfte allenthalben offene Türen bei anderen AGs bestehen. Offenkundig wird bei deinem AG nicht verstanden, wie das Tarifrecht anzuwenden ist, das aber ist nicht der Entgeltordnung anzulasten, sondern - wie bereits meine Vorredner verlautbarten - der Unfähigkeit oder Kriminalität deines AGs geschuldet.

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