Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung aufgrund Stellvertreterdunktion
Spid:
Warum sollte die Abwesenheitsvertretung nicht bewertungsrelevant sein? Nach §12 Abs. 1 Satz 3 TV-L kommt es auf die gesamte auszuübende Tätigkeit an. Wenn jemand der vorgesehene Abwesenheitsvertreter eines anderen ist, so ist die planbare Vertretungszeit selbstverständlich mit zu betrachten.
nichts_tun:
Genau, wobei die Abwesenheitsvertretung oftmals jedoch eher von untergeordneter Bedeutung bezogen auf die gesamte auszuübende Tätigkeit ist.
marco.berlin:
Ja ich weiß, nicht auf andere hören und sich selbst schlau machen... Aussage von Pers. Hätte ich besser wissen müssen ;)...
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