Hallo liebe Mitglieder,
da mir bei meiner letzten Frage hier so gut geholfen wurde, dachte ich, ich versuche es noch einmal.
Zum Sachverhalt:
Letzte Woche ist bei uns eine Diskussion bzgl. einer Kollegin entstanden. Sie fing zum 1.3.2016 als E13 an. Nun soll sie am 1.32019 verbeamtet werden. Sie spielt mit dem Gedanken, die Verbeamtung aufgrund diverser Gründe abzulehnen und als Tarifbeschäftigte weiter zu arbeiten. Die Gründe dafür oder dagegen muss jeder für sich erörtern, aber was bei uns zu hitzigen Diskussionen führte, war folgendes:
Sie geht davon aus, dass sie im Falle einer weiteren Anstellung als Tarifbeschäftigte in E14 eingruppiert wird. Der Dienstposten ist A13/14 bzw E13/14.
Aber wie verhält es sich mit der Erfahrungsstufe? Sie fing mit Erfahrungsstufe 1 an. Nach einem Jahr kam sie in die 2 und jetzt würde sie, den Jahren nach, in die 3 kommen. Nun waren einige bei uns der Ansicht, dass dies nicht der Fall wäre, denn bei einem Entgeltgruppenwechsel würde man zwar die Erfahrungsstufe behalten, die Laufzeit in dieser Stufe würde aber auf Null gesetzt werden. D.h. sie käme dannvon E13/2 in E14/2 und nicht in E14/3.
Wie verhält es sich in diesem Fall, wo der Entgeltgruppenwechsel und der Erfahrungsstufenaufstieg zeitlich zusammen fallen?
Vielen Dank im Voraus!
Biggy