Autor Thema: TV-E Tariferhöhung  (Read 5038 times)

hahesc

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TV-E Tariferhöhung
« am: 25.02.2019 11:24 »
Hallo zusammen,

ich arbeite als Angestellter bei einem Städtischen Entsorgungsunternehmen.
Jetzt geht es um eine Gehaltserhöhung und mein Vorgesetzter kommt mit allen ausreden an die es so gibt.

Ich selber bin in dem 9b Tarif und in 10 oder 11 kann man mich nicht einstufen obwohl ich eine Projektleitung mache. Ist das richtig oder nur wieder ausreden vom Vorgesetzten?

Da ich mich selber mit den öffentlichen Tarif nicht so gut auskenne würde ich gerne eure Meinung bzw. Erfahrung hören.

Besten Dank schon jetzt
eurer
hahesc

Lars73

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #1 am: 25.02.2019 11:28 »
Wenn du Tätigkeiten nach E10 oder E11 hast kann man durch grundsätzlich auch so eingruppieren. Ggf. stehen Prüfungspflichten oder Anforderungen in der Person entgegen.

Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es (was ist deine exakte Eingruppierung mit Abschnitt und ggf. fallgruppe)? Weshalb bist du der Meinung, dass deine Tätigkeit einer E10 oder E11 entspricht?

hahesc

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #2 am: 25.02.2019 11:42 »
bin als Sachbearbeiter 9b stufe 5 eingruppiert und habe ein Projektübernommen mit Verantwortung.
Zurzeit noch keine Mitarbeiterführung kann aber noch kommen.

Da ich schon lange nicht mehr nur einfach Sachbearbeiter bin sondern Aufgaben bzw. arbeiten erledige, die von Teamleitungen oder ggf. auch Sachgebietsleitern gemacht wird.

Aber so lange man das mit sich machen lässt ohne mehr Geld zu bekommen wird auch kein Vorgesetzter freiwillig mehr bezahlen. mehr als 20 Jahre Berufserfahrung (komme aus der freien Wirtschaft).

hahesc

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #3 am: 26.02.2019 09:24 »
keiner der mir Helfen bzw. antworten kann???

Lars73

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #4 am: 26.02.2019 09:28 »
Siehe meine Fragen.

hahesc

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #5 am: 26.02.2019 12:01 »
Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es " was genau meinst du damit??

Weshalb bist du der Meinung, dass deine Tätigkeit einer E10 oder E11 entspricht?
Ich mache Tätigkeiten die normal min. ein Teamleiter macht.

Sind noch Fragen von deiner Seite aus offen??

Coco4K

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #6 am: 26.02.2019 13:01 »
Keine Ahnung haben, aber mehr wollen... :D Lies Dich doch erst mal im Forum hier ein und lerne die Systematik des öffentlichen Dienstes kennen. ich bin mir sicher, Deine Fragen beantworten sich dann von ganz alleine!

MoinMoin

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #7 am: 26.02.2019 13:19 »
Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es " was genau meinst du damit??
In der Entgeltordnung wird festgeschrieben, was die "Anforderungen" fürdie unterscheidlichen EGs sind.
Wenn man also keine Ahnung hat, was deine Tätigkeiten sind und wo du in der EGO zu finden bist, dann kann man logischerweise auch nicht nachschauen, was du mehr machen musst,damit du eine EG höher kommst.
Zitat
Weshalb bist du der Meinung, dass deine Tätigkeit einer E10 oder E11 entspricht?
Ich mache Tätigkeiten die normal min. ein Teamleiter macht.
Und wo in der EGO findet man die Tätigkeiten der Teamleiter? Und wie kannst du Teamleiter sein, wenn du doch keine Mitarbeiterverantwortung hast? Bist du ein 1 Mann Team?
Ichhabe leider keinen zugriff auf die EGO vom TV-E,sodass ich nicht selber kucken kann.
Zitat
Sind noch Fragen von deiner Seite aus offen??
Ja: wo ist die fürdich zutreffende EGO zu finden?
Was sind deine auszuübenden Täguikeiten in Form von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteile?
Erst dann kann man nachschauen in welcher EG du eingruppiert bist.

Spid

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #8 am: 26.02.2019 14:24 »
Als Beschäftigter bei einem kommunalen Entsorgungsunternehmen ist anzunehmen, daß der TE den TVÖD mit dem BT-E meint. Die EGO ist also die vom TVÖD in der kommunalen Fassung, weil es sich um den TVÖD in dieser Fassung handelt - und dies hier schlicht das falsche Unterforum ist.

Lars73

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Antw:TV-E Tariferhöhung
« Antwort #9 am: 26.02.2019 18:42 »
Teamleiter sagt nichts über die Eingruppierung. Als ersten Schritt braucht man die aktuelle Eingruppierung. Diese setzt sich aus der Entgeltgruppe aber eben auch aus der Angabe des Abschnittes der Entgeltgruppe und ggf. die Fallgruppe zusammen. Die solltest du erfragen oder ggf. schauen ob sie in der Personalakte zu finden ist. Dann kann man schauen was die Heraushebungsmerkmale für E10, E11 sind. Im nächsten Schritt muss man dann schauen was deine Aufgaben sind. E9b für eine Teamleitung (insbesondere ohne Personalverantwortung) ist alles andere als unplaisibel. Es gibt auch Teamleitungen die deutlich unter der E9b sind.