Autor Thema: §12 TV Entgeltordnung 9c  (Read 8760 times)

venice89

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§12 TV Entgeltordnung 9c
« am: 25.02.2019 11:37 »
Moin,

da mein alter Thread geschlossen wurde, muss ich leider einen neuen aufmachen:
Es geht um diesen Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110916.0.html

Dort wurde ja zum Thema Eingruppierung in 9c bei Anwendung von §12 es keine Rolle spielt, ob es in dem Bereich diese EG überhaupt gibt (es steht in dem Abschnitt ja auch nichts gegensätzliches).

Beispiel:
TD entspricht EG 10, Anforderung  (Hochschulbildung/Sonstige Beschäftigte) wird aber nicht erfüllt, also eine EG niedriger - das wäre dann EG 9c.

Unsere Personalstelle und unser Gesamtbetriebsrat sagt aber:
Nein es kann dann auch nur die 9B werden, da die 9C für IT Beschäftigte nicht vorgesehen ist.

Gibt es da noch irgendwelche Kommentierungen/Urteile zum TVöD mit der wir hier besser Argumentieren können?


Gruß
Venice

Spid

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #1 am: 25.02.2019 11:52 »
Die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe - was braucht es da mehr? Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß in bestimmten Fällen die nächstniedrigere Entgeltgruppe nicht die nächstniedrigere Entgeltgruppe sein soll, so haben sie das jeweils getan. Haben sie hier nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.

MoinMoin

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #2 am: 25.02.2019 12:01 »
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.
Und kostet kein Geld.

venice89

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #3 am: 25.02.2019 12:03 »
Moin,

ich hab da mal etwas gegoogelt und hab folgendes vom Bundes Verwaltungsamt gefunden:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Da steht es auch eindeutig drin und zwar auf Seiten 19 und 20

Gruß
Venice

venice89

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #4 am: 02.03.2019 10:15 »
Die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe - was braucht es da mehr? Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß in bestimmten Fällen die nächstniedrigere Entgeltgruppe nicht die nächstniedrigere Entgeltgruppe sein soll, so haben sie das jeweils getan. Haben sie hier nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.

Moin,

nur mal so als Anmerkung die mich nun doch irritiert:
Verdi sieht es nicht so (jedenfalls meine Ansprechpartnerin dort) unser GBR sieht es ebenfalls nicht so.
Unsere Personalstelle will das nun gemeinsam mit der Rechtsabteilung anhand der Dokumente vom BVA prüfen (immerhin).

Verdi habe ich natürlich auch nochmal informiert und warte ein Statement dazu ab.

Ich weis auch nicht wieso die Interpretation dieses §12 so kompliziert ist, er liest sich ja eindeutig und das hat das BAG bei einem vergleichbaren § des BAT ja genau so gesehen....

Spid

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #5 am: 02.03.2019 10:31 »
Gewählte Gremien waren noch nie ein Hort überragender Qualität - erst recht dann nicht, wenn der Hauptanreiz in einem besonderen Kündigungsschutz liegt. Und Verdi ist halt Verdi - schlechte Bezahlung führt halt zu minderwertigem Personal und zu solcher „Beratung“. Weder der GBR noch Verdi sind in irgendeiner Weise relevant für Dich. Ich würde 2 Wochen warten und dann klagen - und das auch so dem AG ankündigen.

MoinMoin

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #6 am: 02.03.2019 10:58 »
Ich weis auch nicht wieso die Interpretation dieses §12 so kompliziert ist, er liest sich ja eindeutig und das hat das BAG bei einem vergleichbaren § des BAT ja genau so gesehen....
Ist sie ja nicht. Steht da doch alles da.
Tja, gut das wenigstens dein Wer?Die! Ansprechpartner dich unterstützt und Fachkompetenz zeigt. *würg*

venice89

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #7 am: 02.03.2019 13:12 »
Gewählte Gremien waren noch nie ein Hort überragender Qualität - erst recht dann nicht, wenn der Hauptanreiz in einem besonderen Kündigungsschutz liegt.
Ich versuche mein Defizit aufzuarbeiten ;) Ich bin ja auch nur Teil eines gewählten Gremiums und setze mich in dem Fall für meine Kollegen ein.

Und Verdi ist halt Verdi - schlechte Bezahlung führt halt zu minderwertigem Personal und zu solcher „Beratung“. Weder der GBR noch Verdi sind in irgendeiner Weise relevant für Dich. Ich würde 2 Wochen warten und dann klagen - und das auch so dem AG ankündigen.
Der Gedanke den Arbeitgeber zu verklagen ist finde ich ist kein schöner... die Gefahr das dass Verhältnis darunter längerfristig leidet ist leider immer gegeben...
Daher versuche ich es erstmal mit Diplomatie.

MoinMoin

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Antw:§12 TV Entgeltordnung 9c
« Antwort #8 am: 02.03.2019 13:32 »
Der Gedanke den Arbeitgeber zu verklagen ist finde ich ist kein schöner... die Gefahr das dass Verhältnis darunter längerfristig leidet ist leider immer gegeben...
Nein: Auch da ist Verwaltung stumpf. Die nehmen das idR nicht persönlich.
Mit Dilomatie geht dir halt dien Geld flöten.