Ist dies rechtlich zulässig ?
Ja, es besteht kein Rechtsanspruch auf Versetzung, da kann Vorschrift (vgl. hierzu § 15 BeamtStG)
Kann man einem Bundesbeamten grds. den Wechsel verweigern ?
Ja, siehe oben.
Kann man dagegen eventuell auch rechtlich vorgehen?
Im Beamtenrecht steht grds. der Verwaltungsrechtsweg offen, ob dieser Erfolgsversprechend ist, ist eine andere Frage
Mir ist aktuell kein Fall bekannt, bei dem sich große Behörden auf Raubernennungen einlassen würden, das zeugt von eher schlechtem Stil und gehört sich grds. nicht.
Was die Versorgungslastenteilung angeht, so sind mW nach nur Dienstherrenwechsel umfasst, wenn
der abgebende Dienstherr dem Wechsel schriftlich zustimmt. Heisst, keine Zustimmung keine Kohle, da kann das Interesse an einer Raubernennung schnell gegen Null fallen.