Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 14105 times)

Sebastian19

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Höhergruppierung
« am: 25.02.2019 18:07 »
Hallo,

Ich hab da mal eine Anfrage an die Profis 😉

Ich bin seit zwei Jahren im Einwohnermeldeamt tätig und bekomme dafür eine E 5! Jetzt sollen wir die Arbeiten für Beglaubigungen von Urkunden, Fotokopien und Dokumenten mitmachen und natürlich den kommenden Wahlvorgang zur Europawahl (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) mit unserem MESO Programm und in Zukunft auch alle anderen Wahlen durchführen. Gelernt bin ich Verwaltungsfachangestellter! Nach einer Nachfrage bei uns im Personalamt wurde gesagt eine E 6 steht mir zu, aber nicht mehr.

Bis jetzt macht zum Beispiel die Beglaubigungen unser Standesamt mit einer E 9 b!

Wie seht ihr das?
Was kann ich tun?
Wie könnte ich am besten Vorgehen?

Vielen Dank im Voraus an euch 😎

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 25.02.2019 18:10 »
E6 halte ich nicht für abwegig. Hinsichtlich der Eingruppierung des Standesbeamten irrt der AG mutmaßlich.

Mask

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 25.02.2019 19:58 »
Wieso irrt der bei dem Standesbeamten ? Die werden doch (zumindest hier in der Region) nur noch E9b/c bzw. A10 ausgeschrieben ?!

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 25.02.2019 20:15 »
Es fehlt an den selbstständigen Leistungen im entsprechenden Umfang, siehe u.a. Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil von 27.11.2002 - 2 Sa 572/01, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 02.03.2016 – 7 Sa 343/15.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 25.02.2019 21:03 »
Hinsichtlich der Eingruppierung des Standesbeamten irrt der AG mutmaßlich.

Oder meint es einfach mal sehr gut mit den Standesbeamten...

EG 6 bei deinen auszuübenden Tätigkeiten ist nicht von der Hand zu weisen.

Texter

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 25.02.2019 21:19 »
Wieso irrt der bei dem Standesbeamten ? Die werden doch (zumindest hier in der Region) nur noch E9b/c bzw. A10 ausgeschrieben ?!

Das liegt vermutlich daran, dass die KGSt die Musterstelle "Sachbearbeiter Personenstand" ab der GK 5 mit einer A10 bewertet. Einige AG bezahlen ihre Beschäftigten offenbar immer noch nach dem System "Beamtenbewertung -1".

D-x

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 26.02.2019 07:37 »
Ohne mich mit der Bewertung der Arbeitsvorgänge näher beschäftigt zu haben und somit etwas fundiertes zur korrekten Eingruppierung beitragen zu können, aber in meiner Umgebung werden die Beschäftigten im Einwohnermeldeamt mit E6 bis E8 bezahlt und gehen von ebendieser Eingruppierung aus. Das hat dann immer wieder zur Folge, dass wenn in einer Nachbarkommune, die nach E8 bezahlt, eine Stelle frei wird, damit zu rechnen ist, dass sich Beschäftigte die nach E6 bezahlt werden, dort bewerben und durchaus auch eingestellt werden. Des Problems ist man sich in den betreffenden Kommunen zwar auch bewusst, an den Bewertungen hat sich seit Längerem aber nichts getan.
Kurzum: Eine E5 halte ich auch für recht gering. Je nach Aufgabenzuschnitt mag das aber möglich sein. Wenn ich gerade den richtigen Teil der EGO zur Hand habe, machen hochwertige Arbeiten den Unterschied zwischen E5 und E6, was mit erforderlichem Überlegungsvermögen und fachlichem Geschick angegeben wird.

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 26.02.2019 07:44 »
Das wäre dann der Fall, wenn der TE im Einwohnermeldeamt Trockenmauern bauen oder elektrische Leitungen verlegen würde. Bei der geschilderten Tätigkeit handelt es sich hingegen nicht um handwerkliche Tätigkeiten, weshalb der Unterschied hier in der Breite der benötigten Fachkenntnisse (gründliche vs. gründliche, vielseitige Fachkenntnisse) liegt.

D-x

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 26.02.2019 07:59 »
Oh ja, peinlich. Offensichtlich hatte ich eben nicht den richtigen Teil der EGO zur Hand. :-/

E15

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 26.02.2019 15:08 »
Zitat
... Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1.
zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2.
als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst...Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVPStG-2

Die 3.QE fängt ab der 9B an. Standesbeamter (kein Sachbearbeiter!) ist ein Titel! Demnach kann man mir keiner erzählen, dass ein "vollwertiger" d.h. bestellter Standesbeamter darunter bezahlt werden kann/darf. Alles andere ist eine reine Frechheit. Nur der Standesbeamte muss seine Arbeit selbst unterzeichnen. Das darf kein anderer tun. Machst du einen Fehler, kann das in den meisten Fällen nur noch ein Gericht ändern.


Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 26.02.2019 15:15 »
Bei TB gibt es keine "3. QE". Tariflich ist "Standesbeamter" ein völlig wertloser Wortcontainer. Es kommt auf die auszuübend Tätigkeit an. Diese führt über §12 TVÖD und die EGO zur entsprechenden Eingruppierung - und ohne selbständige Leistungen im entsprechenden Umfang auch keine eingruppierung in E7 oder höher. Da ändert auch das Vorbringen unbeachtlicher Tatbestände nichts.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 26.02.2019 20:47 »
Nur der Standesbeamte muss seine Arbeit selbst unterzeichnen. Das darf kein anderer tun. Machst du einen Fehler, kann das in den meisten Fällen nur noch ein Gericht ändern.

Das ist Quatsch. Jeder Sachbearbeiter, gleichgültig wie er vergütet wird, muss bzw. hat seine Arbeit selbst unterzeichnen. Außerdem gibt es neben den Gerichten immer noch die Standesamtaufsicht, die (so im hiesigen Bundesland) bei den Landkreisverwaltungen angebunden ist bzw. in Kreisfreien Städten in einem anderem Amt/Stelle.

Coco4K

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 27.02.2019 07:14 »
Nur der Standesbeamte muss seine Arbeit selbst unterzeichnen. Das darf kein anderer tun. Machst du einen Fehler, kann das in den meisten Fällen nur noch ein Gericht ändern.

Das ist Quatsch. Jeder Sachbearbeiter, gleichgültig wie er vergütet wird, muss bzw. hat seine Arbeit selbst unterzeichnen.

Auch das ist Quatsch! ;)

Gemeindefuzzi

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 27.02.2019 08:33 »
….immer wieder die "Standesbeamten" und die "Vollstreckungsbeamten"...

Warum sagt der Gesetzgeber nicht einfach: wo Beamter drauf steht, muss auch Beamter drin sein?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 27.02.2019 08:35 »
….immer wieder die "Standesbeamten" und die "Vollstreckungsbeamten"...

Warum sagt der Gesetzgeber nicht einfach: wo Beamter drauf steht, muss auch Beamter drin sein?
Und dann? Dann gibt es Standesbeamte und Eheschliesser. Und Vollstreckungsbeamte und Geldeintreiber als Bezeichnung und gut ist.