Ohne mich mit der Bewertung der Arbeitsvorgänge näher beschäftigt zu haben und somit etwas fundiertes zur korrekten Eingruppierung beitragen zu können, aber in meiner Umgebung werden die Beschäftigten im Einwohnermeldeamt mit E6 bis E8 bezahlt und gehen von ebendieser Eingruppierung aus. Das hat dann immer wieder zur Folge, dass wenn in einer Nachbarkommune, die nach E8 bezahlt, eine Stelle frei wird, damit zu rechnen ist, dass sich Beschäftigte die nach E6 bezahlt werden, dort bewerben und durchaus auch eingestellt werden. Des Problems ist man sich in den betreffenden Kommunen zwar auch bewusst, an den Bewertungen hat sich seit Längerem aber nichts getan.
Kurzum: Eine E5 halte ich auch für recht gering. Je nach Aufgabenzuschnitt mag das aber möglich sein. Wenn ich gerade den richtigen Teil der EGO zur Hand habe, machen hochwertige Arbeiten den Unterschied zwischen E5 und E6, was mit erforderlichem Überlegungsvermögen und fachlichem Geschick angegeben wird.