Autor Thema: Stellenbewertung Gutachten widersprechen?  (Read 10958 times)

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #15 am: 01.03.2019 21:37 »
Und auch das steht bekanntermaßen jedermann frei.

Schokobon

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #16 am: 01.03.2019 22:13 »
Das schlimmste finde ich, ist, dass die Kollegin jetzt eine EG höher ist als ihr! Ganz üble Geschichte...und das obwohl du sagst eure Tätigkeiten seien gleichwertig...am besten gleich mal den PR in Aufruhr versetzen! Und feste auf den Boden stampfen!

Kryne

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #17 am: 04.03.2019 11:00 »
Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"...   ;D

Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt!

Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander.


Die Frage ist aber auch, ob diese Gutachten auf die tatsächliche Praxis geschaut haben oder ob sie sich stark theoretisch an den festgelegten Zeitanteilen usw. orientiert haben.

Also wurde nur die vorhandene Stellenbeschreibung (oder wie man es nennen mag) betrachtet, oder wurden tatsächlich die Zeitanteile und Aufgaben etc. einmal erfasst und bewertet ?

Denn Stellenbeschreibung und tatsächliche Aufgaben sind auch oftmals seeeeeeehr weit auseinander.

Ich z.B. habe in der Theorie mit unserem GIS nichts zutun, außer das ich es benutze als reiner "Nutzer". In der Praxis kümmere ich mich um das gesamte scheiß System, sorge für aktuelle Daten und helfe auch noch Kollegen bei Einstellungen etc. und das ist jetzt nur ein Punkt der mir spontan eingefallen ist :D


Spid

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #18 am: 04.03.2019 11:03 »
Wenn ein TB nicht tut, wofür der AG ihn bezahlt, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand.

Kryne

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #19 am: 04.03.2019 11:28 »
Wenn ein TB nicht tut, wofür der AG ihn bezahlt, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand.

Wie verhält es sich denn wenn er auf Anweisung des direkten vorgesetzten etwas tut wofür er nicht bezahlt wird, zusätzlich zur Arbeit für die er bezahlt wird bzw. weshalb dann manche Vorgänge für die er bezahlt wird länger rumliegen ?

Gleichzeitig die Dinge die er tut für die er aber nicht bezahlt wird nötig sind um andere Dinge zutun für die er bezahlt wird.

Um bei meinem Beispiel zu bleiben, ich kümmere mich ja nicht um unser GIS weil es soviel Spaß macht  8)

Finanzer

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #20 am: 04.03.2019 11:41 »
@Kryne: Gerade in den Fällen, in den die reguläre Arbeit liegen bleibt würde ich auf eine schriftliche Anweisung des Dienstvorgesetzen bestehen... und diesen nochmal mit Gegenzeichnung darauf hinweisen das die reguläre Arbeit aufgrund der Sonderaufgaben liegen bleibt.

Solange alles gut geht denkt niemand an solcherlei Dinge, aber wehe irgendwas geht schief, dann sind Sie der gelackmeierte.

Spid

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #21 am: 04.03.2019 11:58 »
Im Einzelfall mag das mit der Anweisung des direkten Vorgesetzten funktionieren, spätestens wenn es eingruppierungsrelevant wird, nicht mehr.

Finanzer

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #22 am: 04.03.2019 13:30 »
@Spid: Das versteht sich. Mir ging es vor allem um die Fälle wo Arbeit aus der regulären Tätigkeit aufgrund von Sonderaufgaben liegen bleibt.