Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung

(1/5) > >>

Sebastian19:
Hallo,

Ich hab da mal eine Anfrage an die Profis 😉

Ich bin seit zwei Jahren im Einwohnermeldeamt tätig und bekomme dafür eine E 5! Jetzt sollen wir die Arbeiten für Beglaubigungen von Urkunden, Fotokopien und Dokumenten mitmachen und natürlich den kommenden Wahlvorgang zur Europawahl (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) mit unserem MESO Programm und in Zukunft auch alle anderen Wahlen durchführen. Gelernt bin ich Verwaltungsfachangestellter! Nach einer Nachfrage bei uns im Personalamt wurde gesagt eine E 6 steht mir zu, aber nicht mehr.

Bis jetzt macht zum Beispiel die Beglaubigungen unser Standesamt mit einer E 9 b!

Wie seht ihr das?
Was kann ich tun?
Wie könnte ich am besten Vorgehen?

Vielen Dank im Voraus an euch 😎

Spid:
E6 halte ich nicht für abwegig. Hinsichtlich der Eingruppierung des Standesbeamten irrt der AG mutmaßlich.

Mask:
Wieso irrt der bei dem Standesbeamten ? Die werden doch (zumindest hier in der Region) nur noch E9b/c bzw. A10 ausgeschrieben ?!

Spid:
Es fehlt an den selbstständigen Leistungen im entsprechenden Umfang, siehe u.a. Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil von 27.11.2002 - 2 Sa 572/01, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 02.03.2016 – 7 Sa 343/15.

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 25.02.2019 18:10 ---Hinsichtlich der Eingruppierung des Standesbeamten irrt der AG mutmaßlich.

--- End quote ---

Oder meint es einfach mal sehr gut mit den Standesbeamten...

EG 6 bei deinen auszuübenden Tätigkeiten ist nicht von der Hand zu weisen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version