Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 13997 times)

Gemeindefuzzi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 76
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 27.02.2019 09:02 »
Und dann? Dann gibt es Standesbeamte und Eheschliesser. Und Vollstreckungsbeamte und Geldeintreiber als Bezeichnung und gut ist.

Warum denn?
Der Standesbeamte ist Beamter, fertig!
Gleiches beim Vollstreckungsbeamten!

Es geht nicht um Benennungen, die Aufgaben gehen da natürlich mit.
Es gibt dann keine "Standesbeamten" und "Vollstreckungsbeamten" aus dem Beschäftigtenbereich mehr!

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 27.02.2019 12:53 »
...da fällt mir gerade ein:  sind Bademeister eigentlich Meister oder heissen die nur so? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 27.02.2019 13:00 »
Geprüfte Meister für Bäderbetriebe

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 27.02.2019 13:27 »
...und wie heisst dann der Geselle?

...bestimmt nicht Badegeselle...denn das ist doch der, der nebenan seine Bahnen zieht ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 27.02.2019 13:32 »
Fachangestellter für Bäderbetriebe

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 27.02.2019 14:02 »
...ich hätte jetzt noch weitere Fragen, auf die ich eigentlich gar keine Antwort will... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 27.02.2019 18:54 »
….immer wieder die "Standesbeamten" und die "Vollstreckungsbeamten"...

Warum sagt der Gesetzgeber nicht einfach: wo Beamter drauf steht, muss auch Beamter drin sein?

Weil das sonst in die Personalhoheit der Kommunen und Länder zu stark eingreift. Zumal bekanntlich mit Artikel 33 Abs. 4 GG die grundlegende "Beamtenvorschrift" seit 1949 existiert.

Kryne

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 765
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 04.03.2019 11:56 »
Ohne mich mit der Bewertung der Arbeitsvorgänge näher beschäftigt zu haben und somit etwas fundiertes zur korrekten Eingruppierung beitragen zu können, aber in meiner Umgebung werden die Beschäftigten im Einwohnermeldeamt mit E6 bis E8 bezahlt und gehen von ebendieser Eingruppierung aus. Das hat dann immer wieder zur Folge, dass wenn in einer Nachbarkommune, die nach E8 bezahlt, eine Stelle frei wird, damit zu rechnen ist, dass sich Beschäftigte die nach E6 bezahlt werden, dort bewerben und durchaus auch eingestellt werden. Des Problems ist man sich in den betreffenden Kommunen zwar auch bewusst, an den Bewertungen hat sich seit Längerem aber nichts getan.

Ist bei uns genau das selbe. Prinzipiell wird bei uns fast alles was keinen Uni Abschluss braucht inzwischen mit E5 eingestellt. Bürokräfte, Verwaltungsfachangestellte, Handwerker uvm., ich habe den Eindruck gewonnen das es völlig egal ist welche Tätigkeiten anfallen, fast alles wird mit E5 ausgeschrieben. Da sind auch Stellen dabei von denen ich weiß, dass diese vorher mindestens eine E8 hatten und ich vermute das sich die Aufgaben nicht geändert haben.

Selbstverständlich gehen die Leute bei der erst besten Gelegenheit wieder und die Stelle ist dann wieder mindestens ein halbes Jahr unbesetzt. Vermute aber fast, dass dies bewusst so einkalkuliert wird um noch mehr Personalkosten zu sparen.