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Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

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Cisco3982:
Hallo erstmal,
ich hab eine Frage zu einer Aussage meiner Personalstelle. Es ging um ein Höhergruppierungsanfrage für meine Stelle. Im IT Bereich.

Derzeit bin ich in 9b 5 eingruppiert. Mir wurde gesagt das es möglich wäre mich in 9b 6 vorzuziehen da dies sinnvoller ist als mich in die 10er zu gruppieren. Ich würde bei einer höhergruppierung in die 10 nämlich in 10 4 eingruppiert werden.

Ich dachte bei Höhergruppierungen behält man die Stufe ? also 10 5 ?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Spid:
Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.

D-x:

--- Zitat von: Cisco3982 am 26.02.2019 09:31 ---Derzeit bin ich in 9b 5 eingruppiert. Mir wurde gesagt das es möglich wäre mich in 9b 6 vorzuziehen da dies sinnvoller ist als mich in die 10er zu gruppieren.
--- End quote ---

Wobei eine Höhergruppierung sinnvoll oder nicht sinnvoll sein kann, bei entsprechenden auszuübenden Tätigkeiten aber unumgänglich ist und nicht im Ermessen des Arbeitgebers bzw. der "Personalstelle" liegt.

Will man Dir eine freiwillige Zulage zahlen, ist dem Arbeitgeber hingegen gänzlich freigestellt, in welcher Höhe und/oder anhand der Differenz welcher Entgelte er das tut.

Gemeindefuzzi:
Es gibt ja hier und da manchmal komische Stilblüten der Personalamtsarbeit, SOLCHE Aussagen hingegen (da dies sinnvoller ist als mich in die 10er zu gruppieren), halte ich für schlichtweg "kriminell"!

Der Personaler gehört gefeuert!
Das Mittel der vorzeitigen Stufenerhöhung ist dem bekannt. Die -durch die Aussage "...sinnvoller..."- bewiesene, bewusste "Falschgruppierung" (Falschzahlung, da die Gruppierung ja feststeht) erzeugt dort aber keinen Handlungsbedarf. Und dann noch die Frechheit besitzen, dem TB zu suggerieren, dass die Minderzahlung in seinem Interesse ist....

FEUERN!

BAT:
Hatte ich seinerzeit auch so (vor Zeiten der stufengleichen Höhergruppierung) - Angebot dann halt vom Personal von E9 St. 5 auf E10 St. 5, obwohl stufengleich noch nicht galt. Ist halt auch etwas türkischer Basar:-)

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