Autor Thema: Stellenbewertung Gutachten widersprechen?  (Read 11088 times)

suedi

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Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« am: 26.02.2019 23:26 »
Hallo Zusammen,

ich würde mich freuen wenn hier jemand zu meinem Problem etwas mitteilen kann:

Vor kurzem hat ein externes Unternehmen unsere Stellen bewertet.
Nachdem unter anderem ich und ein anderer Arbeitskollege fest mit einer Erhöhung unserer EG geplant hatten, hat eine andere Arbeitskollegin (es sei Ihr gegönnt), welche nicht damit gerechnet hatte eine neue EG zugesprochen bekommen.
Das ganze Team war ziemlich erstaunt über dieses Ergebnis, zumal das Unternehmen für sehr korrekte Gutachten bekannt ist.
Ich möchte jetzt keine Details nennen, aber unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir). Sogar unser Chef war verblüfft.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen? Hat hier jemand sogar praktische Erfahrungen gemacht? Ich will keinen Streit mit meinem Arbeitgeber, jedoch will ich gerne gerecht behandelt werden.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Spid

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #1 am: 26.02.2019 23:56 »
Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.

suedi

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #2 am: 27.02.2019 00:03 »
Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Danke für die Info. Das heißt, man muss bei sowas immer klagen?
Kann man nicht einfach erstmal einen Widerspruch stellen? Wird der dann gleich abgewiesen?

Gruß und Dank.

Spid

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #3 am: 27.02.2019 03:46 »
Im Arbeitsrecht gibt es das Instrument des Widerspruchs nicht.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #4 am: 27.02.2019 06:53 »
Die Alternative ist, das euer Chef auf der Basis der Gutachten eure Zeitanteil und Aufgaben anpassen lässt, so dass Ihr ebenfalls in eine höre EG kommt.
Denn ist ja offensichtlich, dass die Fachleute sich eher nicht irren, sondern ihr euch im Detail täuscht.
Wird euch den Einsicht in die Gutachten gewährt?

BStromberg

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #5 am: 27.02.2019 10:31 »
Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"...   ;D

Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt!

Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander.

Zur Eingangsfrage, wie man sich gegen die gutachterlichen Feststellungen (in eigener Sache) zur Wehr setzen kann, wurde alles gesagt: Erhebung einer entsprechenden Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen AG!

Man bedenke aber bitte, dass zwar keine unmittelbare Anwaltspflicht (Bevollmächtigtenzwang) in dieser Instanz besteht, als Verfahrensprinzip aber der Grundsatz greift, dass dir Teil-Verfahrenskosten stets aufgebürdet werden (einfach mal ein bisschen googlen).

Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #6 am: 27.02.2019 10:33 »
Wohl war!
Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.
Und sicherlich auch zielführender!

D-x

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #7 am: 27.02.2019 11:03 »
Ich möchte jetzt keine Details nennen
Das macht die Sache nicht leichter

unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir)
Da ist das erstellende Unternehmen, das ja offenbar einen guten Ruf genießt, wohl anderer Meinung.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen?
Da Du zwar vom Gutachten betroffen bist, es aber selbst nicht beauftragt hast oder in anderer Geschäftsbeziehung zum erstellenden Unternehmen stehst, wird das wohl nichts.

Mal ganz davon abgesehen, weißt Du denn, wie der Unterschied, der bei Euch alle überrascht, begründet wird? Vermutlich wird dies ja explizit nicht begründet, da die Gutachten für die verschiedenen Stellen nicht verglichen werden, aber wenn man die Gutachten nebeneinander legt müsste man ja sehen, wo sie sich unterscheiden.

suedi

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #8 am: 28.02.2019 15:12 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Genauere Einsicht in das Gutachten werden wir noch erhalten, wir haben nur eine Vorabinfo erhalten.
Die Kollegin hatte die Prüfer unserer Meinung nach mit einem größeren Projekt (planerisch hoher Anteil) sehr beeindruckt.
Wie gesagt, sogar mein Chef war verblüfft. Genauere Details möchte ich nicht nennen, falls hier mitgelesen werden sollte.
Wir werden natürlich nochmal reden. Sollte sich etwas ergeben, werde ich hier nochmal schreiben. Vielen Dank.

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #9 am: 28.02.2019 19:23 »
Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in das Gutachten zur Stellenbewertung.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #10 am: 01.03.2019 07:56 »
Es besteht aber euch kein Verbot.
Und gute Arbeitgeber pflegen eine vertrauenesvolle Zusammenarbeit mit dem AN.

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #11 am: 01.03.2019 18:58 »
Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.

Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #12 am: 01.03.2019 21:16 »
Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.

Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
Als AN würde ich dann auf eine Klage verzichten und einen AG suchen, der mich nicht als Feind ansieht, sondern als Partner. Mit dem man auf Augenhöhe eine einvernehmliche Lösungen bzgl. der unterschiedlichen Meinungen anstrebt.

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #13 am: 01.03.2019 21:17 »
Das seht bekanntermaßen jedermann frei.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
« Antwort #14 am: 01.03.2019 21:31 »
Leider gehen die meisten im öD dann aber doch lieber in die innere Migration und fördern den schlechten Ruf des öDs