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Übernahme Kosten einer Dienstkleidung

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mumble:
Hallo zusammen,
durch Dienstanweisung wurden bestimmte Mitarbeiter angewiesen bestimmte Kleidung zu tragen. Wie verhält es sich dabei mit den Kosten der Dienstkleidung.
Wir hatten seit 2010 die Regelung, dass die MA sich mit 35% an den Kosten beteiligen. Seit letztes Jahr hat jeder Beschäftigte 250,- Euro für Beschaffung zur Verfügung.
Abteilung A hat die Anweisung während des Schalterdienstes ein weißes Oberteil und eine dunkelblaue oder schwarze Hose anzuziehen.
Abteilung B müssen Oberteile mit einem Aufdruck der Abteilung tragen.
Der Prüfer hat nun bemängelt, dass es keine Grundlage für die Kostenübernahme des Arbeitgebers gibt. Die Übernahme ist einzustellen.
Kennt jemand Urteile die wir als Begründung anführen können, dass es bei der bisherigen Regel bleibt?
Wie schaut es mit dem Argument der betrieblichen Übung aus?
Bei Abteilung A wird es m. E. schwierig da die Kolleginnen die Kleidung auch zu Hause anziehen könnten. Wobei manche sagen, dass sie so was nie zu Hause anziehen würden.
Abteilung B kann durch das Logo die Oberteile nicht zu Hause anziehen.

Buccaneer:
Natürlich kann ich mich täuschen, aber nach meinem Dafürhalten ist eine vorgeschriebene Dienstkleidung Sache des Arbeitgebers - will sagen: er hat zu stellen (ebenso wie Arbeitsmittel), insbesondere wenn es um definierte "Uniformen" geht, die anderweitig nicht nutzbar sind.
Ein Logo alleine könnte auch über ein Namensschild erreicht werden, aber wenn das nicht als ausreichend angesehen wird...

MoinMoin:
Nun der Dienstherr kann eine angemessen Kleidung fordern.
Sprich dem Herren am Bankschalter darf er es durchaus verwehren, dass er in Shorts und Magnum-Hemd hinterm Schalter steht.
So etwas wäre dann aber keine Dienstkleidung. Und die Menschen aus Abteilung A gehen halt leer aus.

Laemat:
schade, dass es im öD immernoch Pfennigfuchser gibt, die nicht verstehen wollen, dass der öD in Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht.

Sicher wechselt man nicht wegen eines weißen Hemdes den AG, wo aber aus solchem Lappalien schon ein Herrmann gemacht wird, wie ist es denn dann erst bei wirklich kostspieligen Sachen?

Amiga:

--- Zitat von: Laemat am 28.02.2019 14:49 ---Sicher wechselt man nicht wegen eines weißen Hemdes den AG, wo aber aus solchem Lappalien schon ein Herrmann gemacht wird, wie ist es denn dann erst bei wirklich kostspieligen Sachen?

--- End quote ---

O-Ton bestimme Person der TU Berlin mir gegenüber: Das kannst jetzt auch erst mal du bezahlen (er meinte privat) und holst es dir dann per Erstattungsantrag zurück, wenn der Haushalt genehmigt wurde.

Jenau Alter... Und in der Zwischenzeit freue ich mir ein zweites Loch in den Hintern.

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