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Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c

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rdn:
Guten Abend,

ich wurde in die E9b Stufe 3 übergeleitet und habe daraufhin einen Höhergruppierungsantrag auf E9c gestellt. Dieser wurde genehmigt. Ab dem Zeitpunkt wurde ich somit auf E9c Stufe 2 höhergruppiert. Ab dem 01.01.2019 bin ich logischerweise nun in Stufe 3.

Wie ich nun aus den verschiedenen Threads entnehmen kann, gibt es in der "IT" kein E9c. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich eigentlich in die E10 höhergruppiert werden musste, da ich ja ohne Probleme von 9b in 9c höhergruppiert wurde? (Formfehler?)

Ich wollte das hier einmal in der "kleinen Runde" nachfragen, ob es meinerseits eine Möglichkeit gibt dass die Eingruppierung erneut vorgenommen wird? Ich möchte natürlich keine schlafenden Hunde wecken. Sollte ich eurerseits nun hier was unternehmen?

Danke!

Spid:
Ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA führte in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TVÖD ergab. Der Antrag bedurfte keiner Genehmigung noch hätte es jemanden gegeben, der eine Entscheidung über den Antrag zu treffen gehabt hätte. Es ist durchaus möglich, daß Dein Antrag in die E9c führte, siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.

rdn:
Bedeutet also - die Füße stillhalten und gar nichts unternehmen oder habe ich das falsch verstanden? Ich hätte jetzt gedacht dass die Eingruppierung in die 10 erfolgen müsste.

Spid:
Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.

rdn:

--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 21:25 ---Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.

--- End quote ---

Okay. Ich finde es trotzdem etwas merkwürdig, dass die restlichen Mitarbeiter alle in E10 eingruppiert sind und waren - aber ich der einzige mit E9 war der nach E9b übergeleitet wurde und mit Antragstellung auf "E9c" gekommen bin. Trotz einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Bereich. (Berufserfahrung >5 Jahre in dem Bereich)


--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 21:14 ---...siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.

--- End quote ---

Das bedeutet für mich laut EGO - Eingruppierung als "Sonstiger". Heißt es geht z.B. um keine abgeschlossene Hochschulbildung. Ich kann nur sagen in unserem Bereich gibt es niemanden der solch eine "Hochschulbildung" besitzt. Wie oben schon beschrieben, bin ich der einzige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in dem Bereich.

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