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3 Tage Regelung bei Krankheit

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paule01:
Mein Arbeitgeber hat die 3 Tage-Regelung, bei der erst am 4. Tag eine AU vorliegen muss, auf 2 Tage (muss nun am 3. Tag vorliegen) gekürzt. Muss hierbei der Personalrat vorher mitbestimmen? Im Internet habe ich nicht wirklich viel dazu gefunden. Vielleicht weiß jemand mehr... Danke.

was_guckst_du:
Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen. Dass er überwiegnd eine Karenzzeit von drei Tagen einräumt, ist eigentlich ein Entgegenkommen (er tut dies aber auch aus praktischen Erwägungen).

Wenn es betriebliche Praxis ist, erst ab drei Tagen ein Attest zu verlangen, kann er es trotzdem bei seinen "Pappenheimern" anders regeln. Wenn es allerdings bei betrieblicher Praxis plötzlich allgemein für alle anders geregelt werden soll, ist aus Gründen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zumindestts eine rechtzeitige Information des PR angesagt; eine Pflicht zur Mitbestimmung sehe ich allerdings nicht.

Spid:
Es kommt - wie @was_guckst_du zutreffend ausführte - darauf an, ob es sich um einen kollektiven Tatbestand handelt oder ob der AG nur einzelne Mitarbeiter früher vorlegen läßt. Im letzteren Fall besteht keinesfalls ein Mitbestimmungsrecht des PR, im ersteren Fall kommt es auf das anzuwendende PVG an. In BaWü wäre die Maßnahme bspw. mitbestimmungspflichtig.

paule01:
Also es gilt für alle Arbeitnehmer. Wir fallen unter das NPersVG

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 28.02.2019 15:16 ---Es kommt - wie @was_guckst_du zutreffend ausführte -

--- End quote ---
...Lob vom Meister!....mein Tag ist gerettet... ;D

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