Hallo ihr beiden,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch meinen (doch etwas längeren) Beitrag zu Gemüte geführt habt!
Am besten solltest du dich im Personalreferat und beim Personalrat erkundigen. Eventuell kann dir auch dein Vorgesetzter sagen ob für deine Stelle eine gebündelte oder eine Bewertung in A14 vorliegt.
Ich kenne bereits die Dotierung da mir die AB/TD vorliegt und diese ist eben mit E14/A14 beschrieben. Dementsprechend ist es somit
kein gebündelter Dienstposten.
Zu 2.
Das hängt in erster Linie von Faktoren ab die spezisch für die Behörde sind (freie Wertigkeiten, Beurteilungszeiträume, größe der Vergelichsgruppe und deiner Beurteilung ab).
Danke, das war mir nicht klar. Ich dachte dazu gibt es spezifischere Vorgaben nach irgendeiner Verordnung, Gesetz oder ähnliches.
Zu 3.
Nachteile können sich ergeben wenn dieser nur A13 ist oder gebündelter statt reiner A14.
Richtig, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass mein jetziger DP in einen A13/A14, also einen gebündelten, umgewandelt wird.
Was wären also die Nachteile aus deiner Sicht?
Ich kenne den Fall nicht, dass Dienstposten umgewandelt werden je nachdem ob und wann der Inhaber verbeamtet wird oder nicht. Vorstellen kann ich mir lediglich, dass eine Versetzung auf einen Beamten-DP erfolgt wenn der bisherige DP für Angestellte vorgesehen ist.
In der Tat ist die Voraussetzung für eine Verbeamtung das Vorhandensein einer entsprechenden
Planstelle.
Tatsächlich wird aber lt. BLV, BBG oder ähnlich (bitte nagel mich jetzt nicht auf das Statut fest, da müsste ich nochmal genau nachschlagen wo es jetzt genau steht) den entsprechenden Behörden explizit die Möglichkeit eingeräumt Stellen in eine Beamtenstelle umzuwandeln.
Genau hier obliegt den Behörden und somit der Personalabteilung ein Ermessensspielraum. Die Behörde muss für den/die Kandidat/in eine entsprechende Planstelle suchen.
Was heißt das jetzt?
Die Behörde sprich die Personalabteilung bekommt hier ein Instrument an die Hand Personal zu "steuern". Zu steuern nämlich darüber wer auf einen "lupenreinen" DP oder eben auf einen Bündeldienstposten kommt...mit allen daraus sich ergebenden Konsequenzen... zum Beispiel wer wann in das erste Beförderungsamt kommt oder eben auf absehbare Zeit nicht mehr.
Die Zeit deines Aufstieges in A14 ist jedenfalls nicht davon abhängig, ob dein DP A13/A14 oder A14 dotiert ist. Sie ist vom lokalen Usus abhängig und von deiner persönlichen Leistung und Rahmenbedingungen wie (Vor)Erfahrungszeiten.
Das versuche ich gerade in Erfahrung zu bringen. Mir scheint der "lokale Usus", wie du ihn so schön genannt hast, ist dabei maßgebender als alles andere.
Mich würde zum Beispiel interessieren wie es nun ausschauen würde wenn ich auf einem gebündelten DP "lande".
Ist es theoretisch möglich, dass ich auch auf einem gebündelten DP, bis zum Ende meines Werkelns auf A13 verbleiben könnte?
Ich sehe keine großen Probleme, Handlungsmöglichkeiten deinerseits oder sonstige Unwägbarkeiten. Urkunde annehmen und freuen.
Hehe. Nach den Erfahrungen die ich bislang mit Personalabteilungen so gesammelt habe....muss man stets aufpassen was so "gemauschelt" wird...aber in der Tat, viel Handlungsspielraum bleibt nicht. Aber ich möchte mich trotzdem vorher kundig machen
Gruß Daniel