Autor Thema: Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?  (Read 8804 times)

daniel35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?
« am: 28.02.2019 15:40 »
Hallo Forum,
mein Name ist Daniel, ich bin 35 und bin derzeit in einer Bundesoberbehörde als Tarifangestellter E14 beschäftigt. Wie der Threadtitel schon sagt, stünde ggf. dieses Jahr eine Verbeamtung im Raum. Die Voraussetzungen hierzu erfülle ich bereits. Der DP ist dotiert auf E14/A14. Eine Verbeamtung würde folglich im h.D. stattfinden und ab hier stellen sich für mich einige Detailfragen, die mir vlt. ein versierter Forumnutzer/Beamter beantworten könnte.
Grundsätzlich denke ich ist es immer das beste wenn man auf seinem derzeitigen DP auch verbeamtet wird, da dann weniger „Spielraum“ für die geliebte Personalabteilung bleibt… Die Detailfragen sind dann aber „Wie“ verbeamtet wird. D.h., auf welchem DP, mit welchen anerkannten Erfahrungszeiten, DP- Dotierung usw.

Grundsätzlich werde ich demnach im Eingangsamt A13 Stufe X verbeamtet, nun meine Fragen:

1.   Wenn ich auf meinem jetzigen DP verbeamtet werden würde:
Was passiert mit meinem jetzigen DP (E14) – wird dieser umgewandelt in
a)   E14->A14 oder eher
b)   E14->A13/14 ?
c)   Welche sonstigen Bedingungen (zum Beispiel Beurteilungsnote etc.) gelten für Fall 1b um in A14 zu kommen?
Im  Fall 1a würde ich als A13 einen A14 DP besetzen…
Im Fall 1b habe ich ja einen „gebündelten DP“ A13/A14…
Dies bedeutet letztlich, dass die Zeiten die man auf dem DP absitzen muss um in A14 zu kommen unterschiedlich hoch ausfallen, stimmts?
Meine zusätzliche Frage lautet:
2.   Wie lange sind also Zeiten  die man einhalten muss um letztendlich in die A14 zu kommen für die Fälle 1a/1b?

3.   Wenn ich auf einem anderen DP verbeamtet werden würde (d.h. ich werde sozusagen umgesetzt):
Welche Nachteile hat das für mich in Bezug auf
a)   Erfahrungszeiten, da ich diese ja auf dem anderen DP gesammelt hab?
b)   Irgendwas? Worauf ich Acht geben sollte?

4.   Auch hier die zusätzliche Frage: Welche Zeiten gelten für Frage 3 um in A14 zu kommen?

Um Diskussionen vorzubeugen: Alle Fälle, d.h. 1a/1b/3 sind in meiner Behörde bereits vorgekommen, nur leider kenne ich die Betroffenen nicht.

Vlt. kennt ja jemand entsprechende Gesetzestexte dazu oder kann mir gar einen Berater empfehlen.

Für jede sachkundige Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!

Vielen Dank schon mal!


Lars73

  • Gast
Antw:Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?
« Antwort #1 am: 28.02.2019 18:23 »
Am besten solltest du dich im Personalreferat und beim Personalrat erkundigen. Eventuell kann dir auch dein Vorgesetzter sagen ob für deine Stelle eine gebündelte oder eine Bewertung in A14 vorliegt.

Zu 2.
Das hängt in erster Linie von Faktoren ab die spezisch für die Behörde sind (freie Wertigkeiten, Beurteilungszeiträume, größe der Vergelichsgruppe und deiner Beurteilung ab).

Zu 3.
Im Kern spielt es keine Rolle. Nachteile können sich ergeben wenn dieser nur A13 ist oder gebündelter statt reiner A14.

Eukalyptus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 267
Antw:Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?
« Antwort #2 am: 28.02.2019 19:21 »
Guten Abend, Daniel.

Ich kenne den Fall nicht, dass Dienstposten umgewandelt werden je nachdem ob und wann der Inhaber verbeamtet wird oder nicht. Vorstellen kann ich mir lediglich, dass eine Versetzung auf einen Beamten-DP erfolgt wenn der bisherige DP für Angestellte vorgesehen ist.

Da du selber sagst, dass dein DP auch für Beamte geeignet ist. Daher wirst du vermutlich nicht versetzt werden müssen. Ob du nun mit A13 oder A14 einsteigst, weiß ich nicht. Grundsätzlich aber tatsächlich mit A13.

Die Zeit deines Aufstieges in A14 ist jedenfalls nicht davon abhängig, ob dein DP A13/A14 oder A14 dotiert ist. Sie ist vom lokalen Usus abhängig und von deiner persönlichen Leistung und Rahmenbedingungen wie (Vor)Erfahrungszeiten.

Ich sehe keine großen Probleme, Handlungsmöglichkeiten deinerseits oder sonstige Unwägbarkeiten. Urkunde annehmen und freuen.



daniel35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?
« Antwort #3 am: 04.03.2019 11:31 »
Hallo ihr beiden,

erstmal vielen Dank, dass ihr euch meinen (doch etwas längeren) Beitrag zu Gemüte geführt habt!

Am besten solltest du dich im Personalreferat und beim Personalrat erkundigen. Eventuell kann dir auch dein Vorgesetzter sagen ob für deine Stelle eine gebündelte oder eine Bewertung in A14 vorliegt.

Ich kenne bereits die Dotierung da mir die AB/TD vorliegt und diese ist eben mit E14/A14 beschrieben. Dementsprechend ist es somit kein gebündelter Dienstposten.

Zu 2.
Das hängt in erster Linie von Faktoren ab die spezisch für die Behörde sind (freie Wertigkeiten, Beurteilungszeiträume, größe der Vergelichsgruppe und deiner Beurteilung ab).
Danke, das war mir nicht klar. Ich dachte dazu gibt es spezifischere Vorgaben nach irgendeiner Verordnung, Gesetz oder ähnliches.

Zu 3.
Nachteile können sich ergeben wenn dieser nur A13 ist oder gebündelter statt reiner A14.
Richtig, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass mein jetziger DP in einen A13/A14, also einen gebündelten, umgewandelt wird.
Was wären also die Nachteile aus deiner Sicht?

Ich kenne den Fall nicht, dass Dienstposten umgewandelt werden je nachdem ob und wann der Inhaber verbeamtet wird oder nicht. Vorstellen kann ich mir lediglich, dass eine Versetzung auf einen Beamten-DP erfolgt wenn der bisherige DP für Angestellte vorgesehen ist.
In der Tat ist die Voraussetzung für eine Verbeamtung das Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle.
Tatsächlich wird aber lt. BLV, BBG oder ähnlich (bitte nagel mich jetzt nicht auf das Statut fest, da müsste ich nochmal genau nachschlagen wo es jetzt genau steht) den entsprechenden Behörden explizit die Möglichkeit eingeräumt Stellen in eine Beamtenstelle umzuwandeln.
Genau hier obliegt den Behörden und somit der Personalabteilung ein Ermessensspielraum. Die Behörde muss für den/die Kandidat/in eine entsprechende Planstelle suchen.
Was heißt das jetzt?
Die Behörde sprich die Personalabteilung bekommt hier ein Instrument an die Hand Personal zu "steuern". Zu steuern nämlich darüber wer auf einen "lupenreinen" DP oder eben auf einen Bündeldienstposten kommt...mit allen daraus sich ergebenden Konsequenzen... zum Beispiel wer wann in das erste Beförderungsamt kommt oder eben auf absehbare Zeit nicht mehr.


Die Zeit deines Aufstieges in A14 ist jedenfalls nicht davon abhängig, ob dein DP A13/A14 oder A14 dotiert ist. Sie ist vom lokalen Usus abhängig und von deiner persönlichen Leistung und Rahmenbedingungen wie (Vor)Erfahrungszeiten.
Das versuche ich gerade in Erfahrung zu bringen. Mir scheint der "lokale Usus", wie du ihn so schön genannt hast, ist dabei maßgebender als alles andere.
Mich würde zum Beispiel interessieren wie es nun ausschauen würde wenn ich auf einem gebündelten DP "lande".
Ist es theoretisch möglich, dass ich auch auf einem gebündelten DP, bis zum Ende meines Werkelns auf A13 verbleiben könnte?

Ich sehe keine großen Probleme, Handlungsmöglichkeiten deinerseits oder sonstige Unwägbarkeiten. Urkunde annehmen und freuen.
;D Hehe. Nach den Erfahrungen die ich bislang mit Personalabteilungen so gesammelt habe....muss man stets aufpassen was so "gemauschelt" wird...aber in der Tat, viel Handlungsspielraum bleibt nicht. Aber ich möchte mich trotzdem vorher kundig machen  8)


Gruß Daniel

Eukalyptus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 267
Antw:Verbeamtung h.D. Bund - und wie im Detail?
« Antwort #4 am: 06.03.2019 21:02 »
Ja natürlich ist es möglich, dass du auch auf einem A13/14 DP bis zum Ende deiner Tage A13 bleibst. Genauso ist es möglich, dass du auf einem A14 DP A13 bleibst bis zum St. Nimerleinstag.

Beförderungen hängen vom lokalen Usus und von Deinen Leistungen (bzw. der Beurteilung dieser, bzw. deiner Einstufung im Vergleich zu deinen Kollegen) ab und !nicht! vom Dienstposten und seiner genauen Dotierung (natürlich kannst du auf einem A13 DP nicht A14 werden, und auf einem A12 DP nicht mit A13 ernannt werden - selbstredend) ab.