Autor Thema: [Allg] Stellenbewertung  (Read 10838 times)

smartie123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
[Allg] Stellenbewertung
« am: 28.02.2019 18:00 »
Guten Abend an alle,
mit meinem Dienstherrn konnte ich klären dass meine Stelle dahingehend überprüft wird ob diese aufgrund meiner Angaben eine A12 - Stelle ist. Leider hat sich das nicht ergeben und es wurde mir mitgeteilt dass eine externe Stellenbewertung dies ergeben hat.
Eine Einsicht in die Bewertung bzw. eine Punktzahl der Stelle wird mir jedoch nach mehreren Gesprächen verwehrt.

Kann man dagegen etwas tun? Habe ich einen Anspruch auf Einsicht? Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Gruß
smartie123
« Last Edit: 04.03.2019 02:02 von Admin2 »

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:[allg] Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 01.03.2019 06:53 »
..als Beamter kann man im Grunde gar nichts tun...

BVerwG, Urteil v. 20.10.2016, Az.: 2 A 2.14
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[allg] Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 01.03.2019 13:27 »
Kann man dagegen etwas tun?

Nein, außer sich bei Unzufriedenheit versetzen zu lassen.

Habe ich einen Anspruch auf Einsicht?

Nein, den Anspruch gibt es nicht.

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Ja, allerdings nicht bei uns in der Dienststelle, sondern bei einer anderen Dienststelle 5 km entfernt - aber man hat ja Kontakt untereinander. Der Beamte bewarb sich letztendlich weg und ließ sich versetzen.

stephi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[allg] Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 03.03.2019 14:03 »
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde: Worin unterscheiden sich Stellen, die mit A11 oder mit A12 bewertet sind. Gibt es da ähnliche Vorgaben wie im TVL, die man mal durchforsten könnte?  :)

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 04.03.2019 10:31 »
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Bewertung von Beamtenstellen und die Tätigkeit von Tarifbeschäftigten erfolgt nach gänzlich unterschiedlichen Grundsätzen.

Die Stellenbewertung von Beamtendienstposten läuft oftmals nach dem KGSt-Modell. Das Bewertungsmodell enthält 7 unterschiedliche Anforderungen. Für jede dieser Anforderungen (bsp- Grad der Verantwortung, Grad der Erfahrung etc.) besteht eine Stufenskala, die den Grad der Anforderungen jeweils auf mehreren Stufen differenziert. Jede dieser Stufen führt zu einer festgelegten Punktzahl. Die jeweils erreichten Wertzahlen werden aufaddiert und zum Abschluss muss eine Zuordnung zu den Besoldungsgruppen der Beamten erfolgen.

Die Stellenbewertung im TVöD-Bereich geschieht grundsätzlich anhand von abstrakten, auslegungsbedürftigen Worten, wie gründliche Kenntnisse, besonders verantwortungsvolle Tätigkeit oder selbstständige Leistungen. Da der Beschäftigte einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine korrekte Eingruppierung hat, sind viele dieser Begriffe durch die Rechtsprechung ausgelegt und konkretisiert worden. Zudem werden die einzelnen Vergütungsgruppen nach ihren Anforderungen / Bewertungsmerkmalen auch generell – quasi katalogartig - beschrieben. Soweit keine speziellen Eingruppierungsvorschriften für die Stelle vorliegen, sind diese allgemeinen Regelungen auf die Stelle anzuwenden.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Bewertung eines Beamtendienstposten analytisch, die Bewertung der Tätigkeit eines Beschäftigten in einer summarischen Prüfung erfolgen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Beispielsweise ist es möglich, dass dieselbe Tätigkeit für einen Beamten eine A 11 ergibt, bei einem Tarifbeschäftigren jedoch "nur" eine 9b. Genauso kann es sein, dass der Tarifbeschäftigte in EG 10 einzugruppieren ist, bei einem Beamten die Bewertung jedoch "nur" eine A9 ergibt. Beides ist halt eben grundsätzlich nicht miteinander zu vergleichen, da unterschiedliche Grundlagen angewendet werden.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:[allg] Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 04.03.2019 12:43 »
Kann man dagegen etwas tun?

Nein, außer sich bei Unzufriedenheit versetzen zu lassen.

Habe ich einen Anspruch auf Einsicht?

Nein, den Anspruch gibt es nicht.

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Ja, allerdings nicht bei uns in der Dienststelle, sondern bei einer anderen Dienststelle 5 km entfernt - aber man hat ja Kontakt untereinander. Der Beamte bewarb sich letztendlich weg und ließ sich versetzen.

Und wie sehen Sie den Anspruch der Personalvertretung?
Kann sie Einsicht verlangen?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,262
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 04.03.2019 12:50 »
@Skedee Wedee
sehr schöne ausformuliert, Applaus

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[allg] Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 04.03.2019 13:42 »
Und wie sehen Sie den Anspruch der Personalvertretung?
Kann sie Einsicht verlangen?

Grundsätzlich nicht. Bei der Stellenbewertung für Beamte wird nicht der Inhaber einer Stelle bewertet, sondern die Stelle als solches selbst. Die Stellenbewertung dient in der Regel der Schaffung und Besetzung von Planstellen des öffentlichen Dienstes und dient daher grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Die Stellenbewertung erfolgt nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, ihre Zuordnung zustatusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 04.03.2019 14:50 »
Nun, wenn jedoch ein Beschäftigter die Meinung vertritt, seine Tätigkeit sei nicht richtig bewertet und den Personalrat um Hilfe bittet, so kann dieser doch nur helfen, wenn er Einsicht in die Bewertung hat, um die Richtigkeit der Bewertung nachzuvollziehen.
Der Arbeitgeber hat ja auch die Verpflichtung, den Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben umfassend zu unterrichten.
Würden Sie in diesem Fall den Anspruch des Personalrats auf Einsichtnahme in die Bewertungsunterlagen bejahen?

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 04.03.2019 15:23 »
Unterstellt, es geht um einen Tarifbeschäftigten (wobei wir hier im Beamtenforum sind): Nein, ich würde (aus Sicht des Arbeitgebers) ebenfalls keine Einsicht in die Bewertung ermöglichen. Warum Pulver der "Gegenpartei" geben? Die Gründe, die zur Eingruppierung geführt haben, sind selbstverständlich mitzuteilen, aber daraus ein Einsichtnahmerecht abzuleiten, halte ich für nicht gerechtfertigt. Hätte der Gesetzgeber ein Einsichtnahmerecht gewollt, hätte er es im Gesetz statuieren sollen.

Beispielsweise führt § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW aus, dass der Personal mitzubestimmen hat bei Ein-, Höher-, Um- oder Rückgruppierung einschließlich Stufenzuordnung sowie Verkürzung und Verlängerung der Stufenlaufzeit nach Entgeltgrundsätzen, Bestimmung der Fallgruppe innerhalb einer Entgeltgruppe, soweit jeweils tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, übertariflicher Eingruppierung.

Die Mitbestimmung beschränkt sich jedoch auf die Mitbeurteilung, nicht auf die Mitbestimmung an sich, da schließlich die Eingruppierung durch den Tarifvertrag selbst vorgenommen wird (Stichwort Tarifautomatik). Sofern die Grundlagen vollumfänglich dem Personalrat erläutert werden, auf welcher die Eingruppierung erfolgt, ist meines Erachtens der Mitbeurteilung Genüge getan. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Personalrat eine Kopie der Bewertung bzw. Einsichtnahme darin zu gewähren ist.

stephi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 04.03.2019 20:28 »
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Bewertung von Beamtenstellen und die Tätigkeit von Tarifbeschäftigten erfolgt nach gänzlich unterschiedlichen Grundsätzen.

Die Stellenbewertung von Beamtendienstposten läuft oftmals nach dem KGSt-Modell. Das Bewertungsmodell enthält 7 unterschiedliche Anforderungen. Für jede dieser Anforderungen (bsp- Grad der Verantwortung, Grad der Erfahrung etc.) besteht eine Stufenskala, die den Grad der Anforderungen jeweils auf mehreren Stufen differenziert. Jede dieser Stufen führt zu einer festgelegten Punktzahl. Die jeweils erreichten Wertzahlen werden aufaddiert und zum Abschluss muss eine Zuordnung zu den Besoldungsgruppen der Beamten erfolgen.

Die Stellenbewertung im TVöD-Bereich geschieht grundsätzlich anhand von abstrakten, auslegungsbedürftigen Worten, wie gründliche Kenntnisse, besonders verantwortungsvolle Tätigkeit oder selbstständige Leistungen. Da der Beschäftigte einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine korrekte Eingruppierung hat, sind viele dieser Begriffe durch die Rechtsprechung ausgelegt und konkretisiert worden. Zudem werden die einzelnen Vergütungsgruppen nach ihren Anforderungen / Bewertungsmerkmalen auch generell – quasi katalogartig - beschrieben. Soweit keine speziellen Eingruppierungsvorschriften für die Stelle vorliegen, sind diese allgemeinen Regelungen auf die Stelle anzuwenden.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Bewertung eines Beamtendienstposten analytisch, die Bewertung der Tätigkeit eines Beschäftigten in einer summarischen Prüfung erfolgen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Beispielsweise ist es möglich, dass dieselbe Tätigkeit für einen Beamten eine A 11 ergibt, bei einem Tarifbeschäftigren jedoch "nur" eine 9b. Genauso kann es sein, dass der Tarifbeschäftigte in EG 10 einzugruppieren ist, bei einem Beamten die Bewertung jedoch "nur" eine A9 ergibt. Beides ist halt eben grundsätzlich nicht miteinander zu vergleichen, da unterschiedliche Grundlagen angewendet werden.

Von mir ein großes Dankeschön. Von Leuten wie Ihnen lebt dieses Forum  :)

Gibt es dazu im Netz eine Beschreibung, um diese Einordnung der Anforderungen in der Stufenskala mal laienhaft vornehmen zu können? Es ist wahrscheinlich sehr komplex aber es geht mir nur um eine grobe Orientierung. Grundsätzlich frage ich für meinen Mann, der von einer unter TVÖD mit E11 bewerteten Stelle verbeamtet wurde. Intern wurde ihm eine A11-Stelle ohne neue Bewertung zugeteilt (er ist wegen dem Einstiegsamt von A9 jetzt bei A10).

stephi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 04.03.2019 21:21 »

http://www.btbkomba.de/fileadmin/user_upload/laender/b-w/pdf/ab_072015/btb_rechtliche_voraussetzungen.pdf

Hab nach kurzer Recherche das hier gefunden, im Wesentlichen sind es ja die 2 Blätter auf Seite 9. Kommt das ungefähr hin?

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:[Allg] Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 04.03.2019 23:00 »
Ja, dies ist der Bogen für das analytische Bewertungsmodell nach KGSt.