War wahrscheinlich schon mal Thema im altern Forum - R. I. P.
In NRW kann ein Studium mit bis zu 855 Tagen auf Dienstzeiten angerechnet werden.
Wie ist dieses kann zu verstehen?
Liegt es im Ermessen der Sachbearbeitung beim LBV, ob ein Studium angerechnet wird?
Wann muss man sich um die Anrechnung kümmern?
Bei Lehrern sollte an der Notwendigkeit eines Studium kein Zweifel bestehen, oder doch?
Andere Frage, wie werden Teilzeit-Jahre gerechnet, wenn man auf z. B. 48 Dienstjahre kommt und davon dann 40 VZ und 8 TZ sind? Werden die 40 vollen Jahren genommen oder die Jahre vom Eintritt bis Austritt aus dem Dienst, egal ob sie VZ oder TZ waren?