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[Allg] Stellenbewertung

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smartie123:
Guten Abend an alle,
mit meinem Dienstherrn konnte ich klären dass meine Stelle dahingehend überprüft wird ob diese aufgrund meiner Angaben eine A12 - Stelle ist. Leider hat sich das nicht ergeben und es wurde mir mitgeteilt dass eine externe Stellenbewertung dies ergeben hat.
Eine Einsicht in die Bewertung bzw. eine Punktzahl der Stelle wird mir jedoch nach mehreren Gesprächen verwehrt.

Kann man dagegen etwas tun? Habe ich einen Anspruch auf Einsicht? Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht?

Gruß
smartie123

was_guckst_du:
..als Beamter kann man im Grunde gar nichts tun...

BVerwG, Urteil v. 20.10.2016, Az.: 2 A 2.14

Skedee Wedee:

--- Zitat von: smartie123 am 28.02.2019 18:00 ---Kann man dagegen etwas tun?

--- End quote ---

Nein, außer sich bei Unzufriedenheit versetzen zu lassen.


--- Zitat von: smartie123 am 28.02.2019 18:00 ---Habe ich einen Anspruch auf Einsicht?

--- End quote ---

Nein, den Anspruch gibt es nicht.


--- Zitat von: smartie123 am 28.02.2019 18:00 ---Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht?

--- End quote ---

Ja, allerdings nicht bei uns in der Dienststelle, sondern bei einer anderen Dienststelle 5 km entfernt - aber man hat ja Kontakt untereinander. Der Beamte bewarb sich letztendlich weg und ließ sich versetzen.

stephi:
Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde: Worin unterscheiden sich Stellen, die mit A11 oder mit A12 bewertet sind. Gibt es da ähnliche Vorgaben wie im TVL, die man mal durchforsten könnte?  :)

Skedee Wedee:
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Bewertung von Beamtenstellen und die Tätigkeit von Tarifbeschäftigten erfolgt nach gänzlich unterschiedlichen Grundsätzen.

Die Stellenbewertung von Beamtendienstposten läuft oftmals nach dem KGSt-Modell. Das Bewertungsmodell enthält 7 unterschiedliche Anforderungen. Für jede dieser Anforderungen (bsp- Grad der Verantwortung, Grad der Erfahrung etc.) besteht eine Stufenskala, die den Grad der Anforderungen jeweils auf mehreren Stufen differenziert. Jede dieser Stufen führt zu einer festgelegten Punktzahl. Die jeweils erreichten Wertzahlen werden aufaddiert und zum Abschluss muss eine Zuordnung zu den Besoldungsgruppen der Beamten erfolgen.

Die Stellenbewertung im TVöD-Bereich geschieht grundsätzlich anhand von abstrakten, auslegungsbedürftigen Worten, wie gründliche Kenntnisse, besonders verantwortungsvolle Tätigkeit oder selbstständige Leistungen. Da der Beschäftigte einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine korrekte Eingruppierung hat, sind viele dieser Begriffe durch die Rechtsprechung ausgelegt und konkretisiert worden. Zudem werden die einzelnen Vergütungsgruppen nach ihren Anforderungen / Bewertungsmerkmalen auch generell – quasi katalogartig - beschrieben. Soweit keine speziellen Eingruppierungsvorschriften für die Stelle vorliegen, sind diese allgemeinen Regelungen auf die Stelle anzuwenden.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Bewertung eines Beamtendienstposten analytisch, die Bewertung der Tätigkeit eines Beschäftigten in einer summarischen Prüfung erfolgen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Beispielsweise ist es möglich, dass dieselbe Tätigkeit für einen Beamten eine A 11 ergibt, bei einem Tarifbeschäftigren jedoch "nur" eine 9b. Genauso kann es sein, dass der Tarifbeschäftigte in EG 10 einzugruppieren ist, bei einem Beamten die Bewertung jedoch "nur" eine A9 ergibt. Beides ist halt eben grundsätzlich nicht miteinander zu vergleichen, da unterschiedliche Grundlagen angewendet werden.

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