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[Allg] Stellenbewertung
stephi:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 04.03.2019 10:31 ---Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Bewertung von Beamtenstellen und die Tätigkeit von Tarifbeschäftigten erfolgt nach gänzlich unterschiedlichen Grundsätzen.
Die Stellenbewertung von Beamtendienstposten läuft oftmals nach dem KGSt-Modell. Das Bewertungsmodell enthält 7 unterschiedliche Anforderungen. Für jede dieser Anforderungen (bsp- Grad der Verantwortung, Grad der Erfahrung etc.) besteht eine Stufenskala, die den Grad der Anforderungen jeweils auf mehreren Stufen differenziert. Jede dieser Stufen führt zu einer festgelegten Punktzahl. Die jeweils erreichten Wertzahlen werden aufaddiert und zum Abschluss muss eine Zuordnung zu den Besoldungsgruppen der Beamten erfolgen.
Die Stellenbewertung im TVöD-Bereich geschieht grundsätzlich anhand von abstrakten, auslegungsbedürftigen Worten, wie gründliche Kenntnisse, besonders verantwortungsvolle Tätigkeit oder selbstständige Leistungen. Da der Beschäftigte einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine korrekte Eingruppierung hat, sind viele dieser Begriffe durch die Rechtsprechung ausgelegt und konkretisiert worden. Zudem werden die einzelnen Vergütungsgruppen nach ihren Anforderungen / Bewertungsmerkmalen auch generell – quasi katalogartig - beschrieben. Soweit keine speziellen Eingruppierungsvorschriften für die Stelle vorliegen, sind diese allgemeinen Regelungen auf die Stelle anzuwenden.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Bewertung eines Beamtendienstposten analytisch, die Bewertung der Tätigkeit eines Beschäftigten in einer summarischen Prüfung erfolgen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Beispielsweise ist es möglich, dass dieselbe Tätigkeit für einen Beamten eine A 11 ergibt, bei einem Tarifbeschäftigren jedoch "nur" eine 9b. Genauso kann es sein, dass der Tarifbeschäftigte in EG 10 einzugruppieren ist, bei einem Beamten die Bewertung jedoch "nur" eine A9 ergibt. Beides ist halt eben grundsätzlich nicht miteinander zu vergleichen, da unterschiedliche Grundlagen angewendet werden.
--- End quote ---
Von mir ein großes Dankeschön. Von Leuten wie Ihnen lebt dieses Forum :)
Gibt es dazu im Netz eine Beschreibung, um diese Einordnung der Anforderungen in der Stufenskala mal laienhaft vornehmen zu können? Es ist wahrscheinlich sehr komplex aber es geht mir nur um eine grobe Orientierung. Grundsätzlich frage ich für meinen Mann, der von einer unter TVÖD mit E11 bewerteten Stelle verbeamtet wurde. Intern wurde ihm eine A11-Stelle ohne neue Bewertung zugeteilt (er ist wegen dem Einstiegsamt von A9 jetzt bei A10).
stephi:
http://www.btbkomba.de/fileadmin/user_upload/laender/b-w/pdf/ab_072015/btb_rechtliche_voraussetzungen.pdf
Hab nach kurzer Recherche das hier gefunden, im Wesentlichen sind es ja die 2 Blätter auf Seite 9. Kommt das ungefähr hin?
Skedee Wedee:
Ja, dies ist der Bogen für das analytische Bewertungsmodell nach KGSt.
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