Autor Thema: Leistungsbeurteilung im TV-L  (Read 7165 times)

Maximus2584

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Leistungsbeurteilung im TV-L
« am: 28.02.2019 20:10 »
Ich brauche eine Leistungsbeurteilung, da ich diese aus bestimmten Gründen verwenden möchte.

1-Grund ist die Beantragung höherer Stufe und damit auch das Überspringen von zwei Stufen(ob dies genehmigt wird, ist eine andere Sache, jedoch durch Personalabgänge, viele Krankheiten und da ich ein Angebot habe bei dem höhere Stufe sofort gewährt wird, wollte ich versuchen mindestens gleiche Stufe oder sogar bessere zu erhalten. Bei neuem Angebot handelt es sich um exakt gleiches Gebiet, nur bezahlt man bei den anderen Bezirken besser und bei Eingruppierung habe ich mich dort durchgesetzt. Am Ende kann ich bei einer Absage ja wechseln.)
2-Für weitere Bewerbungen
3-Für mich persönlich.


Hier ist das Problem. Ich habe gerade meine Probezeit hinter mir und möchte die Beurteilung genau auf 6 Monate haben, was in der privaten Wirtschaft immer möglich ist, scheint im ÖD ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Das Problem ist, dass meine Chefin bereit ist zu bestätigen, dass die Leistung für den Zeitraum von exakt 6 Monaten überdurchschnittlich sei und ich auf 1 oder 2, wenn ich in Schulnoten spreche rauskommen würde. Allerdings ist das Gebiet zu komplex und üblich ist eine richtige Leistungsbeurteilung erst nach einigen Jahren. Müsste Sie die standarisierte Leistungsbeurteilung benutzen, so darf sie mir nichts besseres geben als eine 3 und dies ist nicht in meinem Interesse und auch nicht in ihrem wie sie sagt. Sie darf einfach nichts besseres geben, da dieses Gebiet zu kompex sei und fachliche Kenntnisse erst mit Jahren anzueignen wären(ich bezweifel dies, nur kann ich nicht widersprechen). Ich habe nach einer anderen Beurteilung, Zwischenzeugnis etc...gefragt, so etwas gibt es nicht. Natürlich kann Sie mir eine drei bei der offiziellen Beurteilung geben und unten in den freien Feldern reinschreiben, dass auf die die ersten 6 Monate die Leistung auf eine 1 oder 2 zu bewerten sind.

So meine Frage, gibt es wirklich keine andere Möglichkeit einen Leistungsnachweis zu erhalten, als die übliche Leistungsbeurteilung?

Doso

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #1 am: 28.02.2019 21:08 »
Qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darauf hast du ggf. sogar einen Rechtsanspruch.

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #2 am: 28.02.2019 21:17 »
Das kenne ich von der privaten Wirtschaft, jedoch hier sagt man, dass es so etwas nicht gibt :(

Grumbakiechel

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #3 am: 01.03.2019 00:43 »
 Im TV-L § 35 Abs. 2 nachzulesen: Anspruch auf Zwischenzeugnis bei triftigen Grund, wobei "weil ich es haben will" wohl nicht ausreichen wird... Ich kann auch nachvollziehen, dass ein AG nicht jedem kurz nach Ablauf der Probezeit ein Zwischenzeugnis ausstellen will, zumindest nicht, ohne dass es begründet wird. Für eine Stufenlaufzeitverkürzung ist es meines Erachtens nicht notwendig, da dies vom Vorgesetzten vorgeschlagen wird, höchstens dann evtl. mit anlassbezogener Beurteilung, die dem AN aber bekanntgegeben und auch in.d.R. ausgehändigt wird. Dass vielleicht nicht ein großer Jubel ausbricht, wenn ein MA unmittelbar oder kurz nach Ablauf der Probezeit eine Stufenlaufzeitverkürzung haben möchte (... sofern einer Stufe zugeordnet, bei der dies möglich ist....) oder gar Stufen überspringen möchte (... sofern dies überhaupt zulässig ist, dazu habe ich nicht nachgelesen, glaube aber tendenziell eher nicht...), halte ich für verständlich, persönlich finde ich es überzogen, aber das ist nur meine Meinung. Mal davon ab, dass es keinen Antrag auf Verkürzung oder Überspringen gibt, den Du stellen könntest. Diese Einschätzung, welche MA überdurchschnittlich gute Leistungen erbringen und mit dem Instrument Laufzeitverkürzung belohnt werden sollten, obliegt den Führungskräften.

Wenn Dir Dein AG kein Zwischenzeugnis ausstellen will (weil er vielleicht gar nicht weiß, dass es um ein Bewerbungsverfahren bei einem anderen AG geht und vielleicht auch sonst kein triftiger Grund benannt wurde???) und Dich das so stört, dann wechsle doch zu dem AG mit dem guten Angebot der besseren Vergütung, das sollte dann ja kein Problem darstellen.

Mich würde mal interessieren, wie viel Berufserfahrung (generell/einschlägig/förderlich) Du einbringst.

marco.berlin

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #4 am: 01.03.2019 15:33 »
Wie lange will den die andere Dienststelle warten? Eröffne doch einfach deiner Vorgesetzten, dass du ein Angebot einer anderen Dienststelle hast, du dort bereits Konditionen ausgehandelt hast, aber gerne bleiben würdest, wenn man von § 16 Abs. 5 TV-L Gebrauch machen würde.

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #5 am: 01.03.2019 20:35 »
Wie lange will den die andere Dienststelle warten? Eröffne doch einfach deiner Vorgesetzten, dass du ein Angebot einer anderen Dienststelle hast, du dort bereits Konditionen ausgehandelt hast, aber gerne bleiben würdest, wenn man von § 16 Abs. 5 TV-L Gebrauch machen würde.

Vorgesetzte möchte da nicht mitspielen und die sagt, dass Sie mich überall unterstützt, jedoch soll ich es zuerst über die Personalabteilung machen und heute habe ich das schriftlich auch erledigt. Bin mal gespannt auf die Antwort. Das Angebot ist komplettes Jahr gültig, da es sich um eine Dauerausschreibung handelt und ich schon vier Monate warten musste, bis dort die höhere Stufe bewilligt wurde (zuerst wollten man es nicht und dann sagte ich, dass ich sonst nicht komme), jetzt sagte ich, dass die jetzt auch warten sollen. Es wurde Zeit bis Dez 2019 eingeräumt, da die Hoffnung nach Personal eh kaum vorhanden sei (wie in vielen Bezirksämtern in dem Bereich).

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #6 am: 01.03.2019 21:21 »
Wie lange will den die andere Dienststelle warten? Eröffne doch einfach deiner Vorgesetzten, dass du ein Angebot einer anderen Dienststelle hast, du dort bereits Konditionen ausgehandelt hast, aber gerne bleiben würdest, wenn man von § 16 Abs. 5 TV-L Gebrauch machen würde.
Kenne Kollegen, die tatsächlich Einladungen zum Vorstellungsgespräch den Entscheidern schicken mussten, damit die die Zulage nach 16.5. bewilligen.
Die konnten von Glück reden, dass sie dann doch mal binnen Wochenfrist eine Zusage machten.

marco.berlin

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #7 am: 01.03.2019 21:44 »
In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen. Hätte ich als Bewerber ne Zusage, würde ich wohl das Weite suchen... „Wenigsten“ hat man ja hier jetzt erkannt, dass alle Dienststellen irgendwie den gleichen AG haben und die Anwendung § 16 Abs. 5 TV-L nun ausgeschlossen. Vor- und Nachteil zugleich.

Maximus2584

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #8 am: 02.03.2019 11:40 »
In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen. Hätte ich als Bewerber ne Zusage, würde ich wohl das Weite suchen... „Wenigsten“ hat man ja hier jetzt erkannt, dass alle Dienststellen irgendwie den gleichen AG haben und die Anwendung § 16 Abs. 5 TV-L nun ausgeschlossen. Vor- und Nachteil zugleich.

Ich kann gerne die Zusage vorlegen, falls dies verlangt wird, ob ich es mache ist eine andere Sache :)))), mir ist es relativ egal und ich muss mir nicht den Kopf machen, wie man die Arbeit danach erledigen möchte :))
Ich kenne dieses Rundschreiben nicht :(

MoinMoin

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Antw:Leistungsbeurteilung im TV-L
« Antwort #9 am: 02.03.2019 13:31 »
In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen.
Wenn es gut vorbereitet ist (Also dort ein Vorgang liegt, die schon die Termine der Vorstellungstermine serviert bekommen haben) dann 1-2 Wochen.
So meine Erfahrung (aber nicht in Berlin)