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Leistungsbeurteilung im TV-L

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Maximus2584:

--- Zitat von: marco.berlin am 01.03.2019 15:33 ---Wie lange will den die andere Dienststelle warten? Eröffne doch einfach deiner Vorgesetzten, dass du ein Angebot einer anderen Dienststelle hast, du dort bereits Konditionen ausgehandelt hast, aber gerne bleiben würdest, wenn man von § 16 Abs. 5 TV-L Gebrauch machen würde.

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Vorgesetzte möchte da nicht mitspielen und die sagt, dass Sie mich überall unterstützt, jedoch soll ich es zuerst über die Personalabteilung machen und heute habe ich das schriftlich auch erledigt. Bin mal gespannt auf die Antwort. Das Angebot ist komplettes Jahr gültig, da es sich um eine Dauerausschreibung handelt und ich schon vier Monate warten musste, bis dort die höhere Stufe bewilligt wurde (zuerst wollten man es nicht und dann sagte ich, dass ich sonst nicht komme), jetzt sagte ich, dass die jetzt auch warten sollen. Es wurde Zeit bis Dez 2019 eingeräumt, da die Hoffnung nach Personal eh kaum vorhanden sei (wie in vielen Bezirksämtern in dem Bereich).

MoinMoin:

--- Zitat von: marco.berlin am 01.03.2019 15:33 ---Wie lange will den die andere Dienststelle warten? Eröffne doch einfach deiner Vorgesetzten, dass du ein Angebot einer anderen Dienststelle hast, du dort bereits Konditionen ausgehandelt hast, aber gerne bleiben würdest, wenn man von § 16 Abs. 5 TV-L Gebrauch machen würde.

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Kenne Kollegen, die tatsächlich Einladungen zum Vorstellungsgespräch den Entscheidern schicken mussten, damit die die Zulage nach 16.5. bewilligen.
Die konnten von Glück reden, dass sie dann doch mal binnen Wochenfrist eine Zusage machten.

marco.berlin:
In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen. Hätte ich als Bewerber ne Zusage, würde ich wohl das Weite suchen... „Wenigsten“ hat man ja hier jetzt erkannt, dass alle Dienststellen irgendwie den gleichen AG haben und die Anwendung § 16 Abs. 5 TV-L nun ausgeschlossen. Vor- und Nachteil zugleich.

Maximus2584:

--- Zitat von: marco.berlin am 01.03.2019 21:44 ---In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen. Hätte ich als Bewerber ne Zusage, würde ich wohl das Weite suchen... „Wenigsten“ hat man ja hier jetzt erkannt, dass alle Dienststellen irgendwie den gleichen AG haben und die Anwendung § 16 Abs. 5 TV-L nun ausgeschlossen. Vor- und Nachteil zugleich.

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Ich kann gerne die Zusage vorlegen, falls dies verlangt wird, ob ich es mache ist eine andere Sache :)))), mir ist es relativ egal und ich muss mir nicht den Kopf machen, wie man die Arbeit danach erledigen möchte :))
Ich kenne dieses Rundschreiben nicht :(

MoinMoin:

--- Zitat von: marco.berlin am 01.03.2019 21:44 ---In Berlin nach Rundschreiben von SenFin soll so gar die Zusage vorgelegt werden. Praktische Umsetzung bin ich ja echt gespannt, wenn ich daran denke, wie lange jetzt schon die Vorgänge brauchen.

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Wenn es gut vorbereitet ist (Also dort ein Vorgang liegt, die schon die Termine der Vorstellungstermine serviert bekommen haben) dann 1-2 Wochen.
So meine Erfahrung (aber nicht in Berlin)

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