Autor Thema: Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge Lohnsteuerbescheinigung 2018 korrekt?  (Read 9270 times)

lebkuchen

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Hallo,

eventuell ist es eine blöde Frage. Aber mir ist aufgefallen, dass in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung (Zeile 23,25,26,27) geringer ausgewiesen werden als die kumulativen Arbeitnehmerbeträge in der Bezügemitteilung vom Dezember 2018. Bei der Krankenkasse macht das bei mir über 400€ Differenz aus. Ist das so korrekt? Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung und dachte, dass die Werte übereinstimmen müssen. 

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß

lebkuchen

Spid

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Der TV-L/TV-H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

lebkuchen

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Ich habe dieses Forum gewählt, weil ich nach TV-L bezahlt werde und deshalb dachte, dass sich die Leute hier vielleicht damit auskennen bzw. sich auch schon gewundert haben.

D-x

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Antw:Ausgewiesene SV-Beiträge in der LStB 2018 zu gering
« Antwort #3 am: 07.03.2019 08:16 »
Ich habe mal den Admin gebeten, den Beitrag in das allgemeine Forum zu verschieben, da es keine Besonderheit des TV-L sein wird. Welche Werte in die LStB einzutragen sind, dürfte Bundes- bzw. Steuerrecht sein.

Die Fragestellung finde ich spannend. Ich habe mal bei mir (TVöD) nachgesehen, da ergibt sich ebenfalls eine Differenz, jedoch durch alle Sozialversicherungszweige 2,6%, die ich mehr gezahlt habe, als ausgewiesen wird.
Nehme ich den Wert aus der Jahresmeldung zur SV und wende den jeweiligen Beitragssatz an, komme ich ebenfalls auf den höheren Wert, den ich laut Abrechnungsbelegen gezahlt habe.
Wenn mir nicht noch ein Geistesblitz kommt, werde ich die Tage mal an unsere Personalstelle herantreten.

Übrigens habe ich den Fall bis zur Erstellung der LStB mal in einer Personalabrechnungssoftware meines Vertrauens nachgestellt, inklusive LOB, Jahressonderzahlung und Zusatzversicherung. Die Abrechnungen stimmen auf den Cent, die LStB wird jedoch mit den erwarteten, höheren Werten erstellt.

Gerda Schwäbel

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Sozialversicherungsbeiträge, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, dürfen nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden. Steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig ist ein Teil der Hinzurechnungsbeträge nach § 1 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SvEV, die wegen der Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgung bei jedem zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigten in den Bereichen TV-L/TVöD anfallen müssten.  "2,6 Prozent" erscheinen mir schlüssig, "über 400€ Differenz bei der Krankenversicherung" kann ich mir dadurch aber nicht erklären.

D-x

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Sozialversicherungsbeiträge, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, dürfen nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden.

Vielen Dank für die Erleuchtung. Das klingt logisch, ist mir aber nicht in den Sinn gekommen.
Bei Gelegenheit versuche ich mal, das nachzurechnen.

lebkuchen

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Vielen Dank für euere Beiträge. An die Zusatzversorgung habe ich gar nicht gedacht. Der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Betrag ist bei mir ungefähr 91% von dem kumulativen Betrag in der Abrechnung von Dezember. Also der Unterschied ist weit weg von 2,6%... ich denke, dass ich dann mal besser in der Personalstelle nachfragen werde. 

Nordlicht

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Vielen Dank für euere Beiträge. An die Zusatzversorgung habe ich gar nicht gedacht. Der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Betrag ist bei mir ungefähr 91% von dem kumulativen Betrag in der Abrechnung von Dezember. Also der Unterschied ist weit weg von 2,6%... ich denke, dass ich dann mal besser in der Personalstelle nachfragen werde.

Von wo erhältst Du denn Dein Gehalt? Sonst da einfach mal anrufen, die müssten es eigentlich erklären können.

lebkuchen

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Mein Gehalt kommt vom Landesamt für Finanzen, Bezügestelle Ansbach. Ja, ich werde da mal anrufen. Wahrscheinlich gibt es eine einfache Erklärung dafür. 

ITlerimoed

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Hallo,

eventuell ist es eine blöde Frage. Aber mir ist aufgefallen, dass in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung (Zeile 23,25,26,27) geringer ausgewiesen werden als die kumulativen Arbeitnehmerbeträge in der Bezügemitteilung vom Dezember 2018. Bei der Krankenkasse macht das bei mir über 400€ Differenz aus. Ist das so korrekt? Ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung und dachte, dass die Werte übereinstimmen müssen. 

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß

lebkuchen
Wir wurden angeschrieben das ein Fehler in der Lohnsteuerbescheinung 2018 sei und wir eine korrigierte bekommen werden.

lebkuchen

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Die Bezügestelle hat mir heute mitgeteilt, dass die Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich fehlerhaft war und diese schon am 25.02.2019 korrigiert wurde und noch auf dem Postweg zugestellt wird. Der Fehler betrifft anscheinend noch andere.